Freitag, 30. Oktober 2009

Alle Jahre wieder - doch es geht auch anders

Staatliche Förderung für Riesterverträge muss individuell beantragt werden

Immer mehr Deutsche entschließen sich für einen Riester-Vertrag: Fast 12 Millionen sorgen mit Hilfe staatlicher Zulagen für ihr Alter vor. Riestern können Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, ebenso wie Beamte, Hausfrauen und Arbeitslose.

Wer vier Prozent seines Einkommens - maximal 2.100 Euro - auf die hohe Kante legt, bekommt die volle staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro jährlich. Für jedes Kind packt der Staat auf den Vertrag von jeweils einem Elternteil noch einmal 185 Euro an Zulagen drauf. Für alle ab 2008 Geborenen erhöht sich die jährliche Förderung für ein Kind sogar auf 300 Euro.

3,4 Milliarden Euro hat die staatliche Zulagenstelle in den vergangenen Jahren schon an die Riestersparer überwiesen.

Doch immer noch versäumen Zig-tausende jedes Jahr, die Zulagen zu beantragen. Man verschenkt dabei nicht allein die staatliche Zulagen, sondern auch die Zinsen, die dafür fällig werden. Wenn Verträge über einen so langen Zeitraum laufen, summiert sich solch ein Zinseszinseffekt schnell auf ein paar tausend Euro.

Grundsätzlich ist es möglich die Riesterförderung zwei Jahre rückwirkend zu beantragen. Wer also bis Ende Dezember zur Tat schreitet, kann sich noch die Zulagen für die Jahre 2006 und 2007 sichern.

Schlafmützen aufwachen

Es ist ganz einfach, sich die staatlichen Prämien zu sichern. Wie das geht, erklärt die HUK-COBURG Lebensversicherung: Riestersparer erhalten automatisch jedes Jahr einen Zulagen-Antrag von dem Unternehmen, bei dem sie den Riestervertrag abgeschlossen haben. Mit dem Formular lassen sich sowohl die persönliche Zulage als auch die Fördermittel für die Kinder beantragen. Der Anbieter, zum Beispiel eine Versicherung, leitet den zurück geschickten Antrag an die Zulagenstelle weiter, die veranlasst, dass das Geld dem Vertrag sofort gutgeschrieben wird.

Sobald dies geschehen ist, bekommt ein Riestersparer Post von seinem Versicherer: Zum einen erhält er eine Bescheinigung über die Höhe der geflossenen Zulagen. Zum anderen schickt ihm das Unternehmen eine Bescheinigung fürs Finanzamt, in der detailliert die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer aufgeführt werden. Damit lassen sich die Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil größer ist als die bereits geflossenen Zulagen. In diesem Fall wird die verbliebene Differenz zwischen Zulagen und Steuervorteil zurück erstattet.

Einen Zulagen-Antrag muss man aber nicht jedes Jahr aufs Neue verschicken. In jedem Antrag findet sich ein Passus für einen Dauerzulagen-Antrag. Wer sich dafür entscheidet, muss erst wieder zur Tat schreiten, wenn sich in seinem Leben zulagenrelevante Dinge ändern, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes. Damit immer die maximale Förderung fließt, sollte die Versicherung auch von Gehaltserhöhungen erfahren.

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Ein Reh kommt selten allein

Wer in der Dämmerung durch Waldstücke fährt, muss die Geschwindigkeit
unbedingt anpassen


Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an:
Besonders wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine durchführende Straße queren.
Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit sein. In der Vielzahl der Fälle taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel.

Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abblenden und hupen.

Jedes Jahr ereignen sich mehr als 200.000 Wildunfälle in Deutschland, wobei ein Schaden im Durchschnitt 2.000 Euro kostet, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam.
Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Haarwild entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig.

Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung:
Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.

Wenn es zum Unfall gekommen ist, sollte man auf jeden Fall die Polizei rufen. Sie hilft, den Jagdpächter zu informieren und stellt auch eine Bescheinigung über den Wildunfall aus. Letztere muss man seinem Versicherer vorlegen, sobald der Schaden 1.000 Euro übersteigt.
Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das Fahrzeug mit dem Haarwild – zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Und es gibt Autofahrer, die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden.
Die Teilkasko zahlt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein größerer Schaden verhindert wurde. Gemäß der aktuellen Rechtssprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.

Wer jedoch für einen Hasen bremst, muss nicht unbedingt ohne Versicherungsschutz dastehen. Die Vollkasko-Versicherung springt im allgemeinen für die Folgen eines Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.