Mittwoch, 7. März 2007

Rausch der Geschwindigkeit - gefährlich schön

Höher, schneller, weiter: Für begeisterte Inlineskater ein vertrautes Gefühl. Geschwindigkeiten von 15 Kilometern sind mit den acht Rädern leicht zu erreichen. Dieser Hauch von Freiheit und Abenteuer birgt für Kinder, aber auch für ihre Eltern ungeahnte Risiken, warnt die HUK-COBURG.

Wer in der Stadt unterwegs ist, sollte wissen: Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater ebenso wie ihre Kollegen auf den Brettern zu den Fußgängern. Das bedeutet: Speed weg, auf dem Bürgersteig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen - nötigenfalls sogar Schrittgeschwindigkeit. Skater, die schneller sind und dadurch einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen.

Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer dann noch eine lebenslange Rente zahlen.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Ob sie tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht vom Alter, sondern ihrer Einsichtsfähigkeit ab - ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Wenn das so ist, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind einmal Geld verdient, muss es zahlen.

Aber auch die Eltern können zur Kasse gebeten werden, nämlich dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. - Fazit: Ohne eine private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.