Freitag, 24. August 2007

Mehr Möglichkeiten durch die Gesundheitsreform

Lange Zeit war sie Diskussions- und Streitthema Nummer eins: Die Gesundheitsreform. Nach ihrer Einführung im April 2007 haben sich die Wogen einigermaßen geglättet.

Dennoch bleiben bislang viele Fragen ungeklärt: Welche Konsequenzen birgt die Reform? Was hat sich für den Verbraucher geändert? Und: Welche Änderungen wird es in Zukunft noch geben?

Um Licht ins Dunkel zu bringen, informiert die HUK-COBURG über die wichtigsten Neuerungen und hilft, richtig mit ihnen umzugehen.
Für Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nach In Kraft treten der Gesundheitsreform erst drei Jahre nach Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze möglich geworden. Diese liegt derzeit bei einem Monatseinkommen von mindestens 3.975 Euro.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben jedoch die Chance, sich durch Abschluss einer Optionsversicherung für vier Euro monatlich bei der HUKCOBURG einen besseren Schutz zu sichern. Dabei wird der Gesundheitszustand sofort geprüft. Im Falle einer Gesundheitsverschlechterung trägt das Risiko dann die Versicherung.

Eine weitere entscheidende Neuregelung wird 2009 in Kraft treten: ab dem 1. Januar gilt in allen gesetzlichen Krankenversicherungen ein einheitlicher Beitragssatz . Wer in die private Krankenversicherung wechselt, hat einen großen Vorteil:

Er muss wesentlich geringere Beiträge leisten. So zahlt ein 30-jähriger Angestellter für Top-Leistungen bei der HUKCOBURG im Monat lediglich 116,69 Euro Arbeitnehmeranteil bei 150 Euro Selbstbeteiligung im ambulanten Bereich. Hinzu kommt dann nur noch das Krankentagegeld. Der Nutzen, den Versicherungsnehmer daraus ziehen können, ist enorm:


Sie profitieren von einem wesentlich besseren Versicherungsschutz nach eigenen Leistungsschwerpunkten. Heilpraktikerkosten, Leistungen für Brillen und Zahnersatz oder Chefarztbehandlungen im Krankenhaus werden dann übernommen.

Gerade Letzteres kann für die Gesundheit immens wichtig sein. Wenn die Leistungen doch nicht benötigt werden, erhalten die Versicherten eine attraktive Beitragsrückerstattung.

Wer zwar schon privat versichert ist, aber mit Beitrag, Leistung oder Service nicht zufrieden ist, hat dank der neuen Reform die Möglichkeit, zum Beispiel zur HUK-COBURG zu wechseln. Für alle, die erst seit kurzem privat versichert sind, lohnt sich der Übertritt schon jetzt. Kunden, die schon länger privat versichert sind, können ab 2009 einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen, also die Beiträge, die für höhere Leistungsausgaben im Alter angespart werden, mitnehmen. Dementsprechend fällt der Beitrag noch niedriger aus.

Eine Kündigung des alten Versicherers unter Mitgabe der Alterungsrückstellung ist allerdings nur einmalig von 1. Januar bis 30. Juni 2009 mit Wirkung zum nächsten Wechseltermin möglich.     mehr Information