Freitag, 24. August 2007

Mehr Möglichkeiten durch die Gesundheitsreform

Lange Zeit war sie Diskussions- und Streitthema Nummer eins: Die Gesundheitsreform. Nach ihrer Einführung im April 2007 haben sich die Wogen einigermaßen geglättet.

Dennoch bleiben bislang viele Fragen ungeklärt: Welche Konsequenzen birgt die Reform? Was hat sich für den Verbraucher geändert? Und: Welche Änderungen wird es in Zukunft noch geben?

Um Licht ins Dunkel zu bringen, informiert die HUK-COBURG über die wichtigsten Neuerungen und hilft, richtig mit ihnen umzugehen.
Für Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nach In Kraft treten der Gesundheitsreform erst drei Jahre nach Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze möglich geworden. Diese liegt derzeit bei einem Monatseinkommen von mindestens 3.975 Euro.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben jedoch die Chance, sich durch Abschluss einer Optionsversicherung für vier Euro monatlich bei der HUKCOBURG einen besseren Schutz zu sichern. Dabei wird der Gesundheitszustand sofort geprüft. Im Falle einer Gesundheitsverschlechterung trägt das Risiko dann die Versicherung.

Eine weitere entscheidende Neuregelung wird 2009 in Kraft treten: ab dem 1. Januar gilt in allen gesetzlichen Krankenversicherungen ein einheitlicher Beitragssatz . Wer in die private Krankenversicherung wechselt, hat einen großen Vorteil:

Er muss wesentlich geringere Beiträge leisten. So zahlt ein 30-jähriger Angestellter für Top-Leistungen bei der HUKCOBURG im Monat lediglich 116,69 Euro Arbeitnehmeranteil bei 150 Euro Selbstbeteiligung im ambulanten Bereich. Hinzu kommt dann nur noch das Krankentagegeld. Der Nutzen, den Versicherungsnehmer daraus ziehen können, ist enorm:


Sie profitieren von einem wesentlich besseren Versicherungsschutz nach eigenen Leistungsschwerpunkten. Heilpraktikerkosten, Leistungen für Brillen und Zahnersatz oder Chefarztbehandlungen im Krankenhaus werden dann übernommen.

Gerade Letzteres kann für die Gesundheit immens wichtig sein. Wenn die Leistungen doch nicht benötigt werden, erhalten die Versicherten eine attraktive Beitragsrückerstattung.

Wer zwar schon privat versichert ist, aber mit Beitrag, Leistung oder Service nicht zufrieden ist, hat dank der neuen Reform die Möglichkeit, zum Beispiel zur HUK-COBURG zu wechseln. Für alle, die erst seit kurzem privat versichert sind, lohnt sich der Übertritt schon jetzt. Kunden, die schon länger privat versichert sind, können ab 2009 einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen, also die Beiträge, die für höhere Leistungsausgaben im Alter angespart werden, mitnehmen. Dementsprechend fällt der Beitrag noch niedriger aus.

Eine Kündigung des alten Versicherers unter Mitgabe der Alterungsrückstellung ist allerdings nur einmalig von 1. Januar bis 30. Juni 2009 mit Wirkung zum nächsten Wechseltermin möglich.     mehr Information

Montag, 20. August 2007

Versicherungsschutz während Ausbildung und Studium

Volljährig und was dann?

Die Schule ist vorbei. Die Frage, Lehre oder Studium, entschieden. Für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.

In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung ? inklusive Wehr- oder Ersatzdienst - bei ihren Eltern mitversichert. Natürlich dürfen sie in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Bafög oder Lehrlingsgehalt spielen dagegen keine Rolle.

Die typische Studentenbude zählt nicht als eigener Hausstand und ist dementsprechend mitversichert. Allerdings ist die Entschädigung im Schadenfall auf zehn Prozent der Versicherungssumme - maximal 12.000 Euro - begrenzt ist. Das heißt: Ist der Hausrat der Eltern mit 70.000 Euro versichert, ständen für Schäden in der Studentenbude inclusive Vorsorge maximal 7.700 Euro zur Verfügung.

Ausland inclusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr, sollte man zuvor mit seiner Haftpflichtversicherung reden.

Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Wer dagegen weltweiten Schutz benötigt und länger als sechs Wochen wegbleibt, sollte das seinem Versicherer mitteilen.

Gerade bei Auslandsaufenthalten spielt der Verkehrsrecht-schutz eine große Rolle: Einige wenige Versicherer, wie die HUK-COBURG, schließen ihn beitragsfrei mit ein. Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehrsrechtsschutz nicht allein, sondern im Rahmen einer Privat-, Berufs und Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht.
Privathaftpflicht-Versicherung
Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung

Donnerstag, 9. August 2007

Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind vom jährlichen Einkommen abziehbar

Kindergeld: ja oder nein?

Kindergeld und Steuerfreibeträge: Mit 18 ist normaler Weise Schluss. Nur wenn sich der Nachwuchs in der Ausbildung befindet, können Eltern erwachsener Kinder noch Ansprüche geltend machen. Wer nach 1983 geboren wurde, hat in der Regel bis zum 25. Geburtstag ein Recht auf diesen staatlichen Obolus. Falls jemand Wehr- oder Ersatzdienst geleistet hat, verlängert sich die Zahlungsdauer um diesen Zeitraum. Allerdings erlischt der Anspruch, sobald die Einkünfte oder Bezüge eines Kindes sich auf mehr als 7.680 Euro pro Jahr summieren.

Wer jetzt beginnt mit spitzem Bleistift zu rechnen, sollte - so die HUK-COBURG-Krankenversicherung - daran denken, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vom Verdienst abzuziehen. Dazu zählen, wie der Bundesfinanzhof jüngst feststellte, nicht allein die vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile. Nein, auch die Prämien für eine private Krankenversicherung, die der Student selber von seinem Gehalt überweist, sind abzugsfähig. Gleiches gilt übrigens für die Werbungskosten eines Stundentenjobs: Eine Kilometerpauschale für die Fahrt zum Arbeitsplatz ist zum Beispiel absetzbar.
Private Krankenversicherung

Montag, 6. August 2007

VVG-Reform

Verbraucherfreundliches Recht bei der HUK-COBURG für alle Verträge
Die HUK-COBURG wird die neuen verbraucherfreundlichen Regeln des reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) allen bestehenden Verträgen in der Kfz-Versicherung sowie in den anderen Schaden- und Unfallversicherungen bereits ab 2008 bei der Regulierung neuer Schadenfälle zugrunde legen.
Der Gesetzgeber hat dies erst für 2009 vorgesehen; 2008 sollten nur Neuverträge von dem neuen Recht profitieren.

Die VVG-Reform sieht unter anderem den Wegfall des so genannten Alles-oder-Nichts-Prinzips vor:
Das bedeutet, dass künftig bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls der Versicherer in allen Sachversicherungen nicht mehr von der Leistungspflicht befreit ist, sondern je nach dem Grad des Verschuldens des Kunden gegebenenfalls einen Teil des Schadens ersetzen muss.
Die HUK-COBURG wird nach dieser Quotelungsregel ab 2008 alle neuen Schadenfälle regulieren. In der Kaskoversicherung gilt dies für Kfz-Diebstähle und Trunkenheitsdelikte; für alle übrigen Tatbestände hat die HUK-COBURG bereits seit längerem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
In den anderen Schadenversicherungen profitieren alle älteren Verträge, die bei grober Fahrlässigkeit bis jetzt noch die Leistungsfreiheit vorsehen.
Auch bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung - in der Autoversicherung z. B. beim Fahren mit abgefahrenen Reifen - und grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen - etwa Verstößen gegen die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht - gilt künftig die Quotelung.
Darüber hinaus wird sich die HUK-COBURG ab 2008 in allen neuen Schadenfällen nicht mehr auf Leistungsfreiheit durch Fristablauf berufen, wenn ein Kunde nach einem ablehnenden Bescheid des Versicherers nicht innerhalb von sechs Monaten seine Ansprüche gerichtlich geltend macht. Auch diese Neuerung wäre nach der VVG-Reform erst 2009 für alle Verträge verbindlich, 2008 dagegen nur für neu abgeschlossene.