Samstag, 30. August 2008

NEU: Schadenfreiheit wird in der Rechtsschutzversicherung belohnt!

Schadenfreiheit wird belohnt
Die variable Selbstbeteiligung beträgt bei einem Rechtsschutzfall im ersten Jahr 150 €.
Sie verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach sechs Jahren ganz entfällt.

Ihre Selbstbeteiligung:

  • Im 1. und 2. Jahr 150,– € SB

  • Im 3. und 4. Jahr 100,– € SB

  • Im 5. und 6. Jahr 50,– € SB

  • Ab dem 7. Jahr 0,– € SB


Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann die Selbstbeteiligung auf bis zu 300 € ansteigen.
Keine Rückstufung im Rechtsschutzfall, wenn

  • der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist oder

  • Sie einen von uns empfohlenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.


Das Recht der freien Anwaltswahl wird nicht beeinflusst, als Versicherungsnehmer können Sie frei zwischen dem empfohlenen Rechtsanwalt und einem eigenen Anwalt entscheiden.


Die neuen Bedingungen gelten für die Tarife