Donnerstag, 18. November 2010

Finanzreform der GKV: Wegfall der Dreijahresfrist

So können Sie jetzt zur HUK-Coburg Krankenversicherung wechseln!

  • regelmäßiges Arbeitsentgelt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010 = 4.162,50 € monatlich)
  • Ein Wechsel ist wieder nach einmaligen Überschreiten möglich, z. B. Gehaltserhöhung im Oktober, berechnet wird von GKV wie folgt:
    Gehalt Dez. x Anzahl der Gehälter, Bsp: 3.800 x 13,5 = 51.300 : 12 =4.275 >4.162,50
  • Regelmäßiges Arbeitsentgelt überschreitet voraussichtlich auch ab 01.01.2011 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von dann 4.125 € monatlich.
  • Antrag bei der HUK-COBURG Krankenversicherung stellen, Antragsbestätigung erfolgt sofort nach abschließender Prüfung.
  • Austritt aus der GKV innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung der GKV, dass Sie nun freiwillig versichert sind, erklären (Antragsbestätigung der HUK-Coburg Krankenversicherung muss bei der GKV vorgelegt werden).
  • Kommt die Benachrichtigung der GKV z. B. erst Anfang Februar, kann trotzdem rückwirkend zum 01.01.2011 gewechselt werden, wenn die o.g. 2 Wochen eingehalten werden.
  • Sollten Sie diese Frist versäumen, können Sie jederzeit zum Ende des übernächsten Monats zur HUK-COBURG wechseln.
TIPP: Stellen Sie umgehend einen Antrag, sobald die Antragsbestätigung der HUK-COBURG vorliegt, können Sie diese bei ihrer GKV einreichen und somit den Wechsel bereits ankündigen.