Donnerstag, 27. Januar 2011

Ergänzung der freien Heilfürsorge für Beamte der Bundespolizei

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert

Ab 01.01.2006 wurden bei der freien Heilfürsorge für Bundespolizisten nachstehende Leistungseinschränkungen wirksam:
  • Zuzahlungspflicht für verordnete Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Massagen bzw. Logopädie und Ergotherapie) und für verordnete Hilfsmittel (z. B. medizinische Therapiegeräte, Schienen, Bandagen)
  • Abzug von 14,50 Euro bei Inanspruchnahme des Zweibettzimmers im Krankenhaus (nur für Beamte der Besoldungsgruppe A8 und höher)
  • Bei Zahnersatz-Maßnahmen werden Material- und Laborkosten nur noch zu 40% übernommen (gilt ab 01.01.2006 für Dienstanfänger(innen), für die übrigen Heilfürsorgeberechtigten ab 01.09.2006).
Unser Angebot für Sie
Nach Ihrer aktiven Dienstzeit entfällt die freie Heilfürsorge und Sie erhalten Beihilfe als Versorgungsempfänger. Hier hilft Ihnen eine »Anwartschaftsversicherung« (AWV) weiter.
Damit sichern Sie sich schon heute die Rechte auf den Versicherungsschutz, den Sie nach Ihrer aktiven Dienstzeit benötigen.

Nach Wegfall der freien Heilfürsorge lebt der Versicherungsschutz auf Ihren Antrag hin ohne Wartezeiten auf, gleichgültig, wie es um Ihre Gesundheit bestellt ist. Sie können zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung wählen. Letztere beinhaltet den Aufbau von Alterungsrückstellungen, ihr Beitrag ist entsprechend höher, dafür ist der Beitrag später beim Aufleben des aktiven Versicherungsschutzes geringer.

Grundsätzlich empfehlen wir jüngeren Heilfürsorgeberechtigten bis 45/50 Jahre die kleine AWV, älteren Heilfürsorgeberechtigten die große AWV. Ein Wechsel von der kleinen in die große AWV ist jederzeit möglich.

Ergänzen Sie die Anwartschaftsversicherung mit dem Beihilfeergänzungstarif BEBUN. Dieser beinhaltet vor allem
  • Leistungen für Material- und Laborkosten bei Zahnersatz,
  • 15 Euro Krankenhaustagegeld sowie ergänzende Leistungen bei stationärer Kur und Sanatoriumsaufenthalt,
  • Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Heilfürsorgeberechtigte bis Besoldungsgruppe A8 haben über die freie Heilfürsorge keinen Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus (Unterkunft im Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung). Wir empfehlen diesem Personenkreis unsere stationäre Zusatzversicherung Tarif SZ mit Unterkunft im Einbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl und Chefarztbehandlung. Wird der Tarif SZ vereinbart, so braucht der Tarif BS
nicht in Anwartschaft gestellt werden.


Angebot ohne Anwartschaftsversicherung
Sollten Sie keine Anwartschaftsversicherung bei uns wünschen, empfehlen wir Ihnen den besonders preisgünstigen Zahnersatztarif ZZ, der Ihre Aufwendungen für Zahnersatz und Implantate zu 30%, für Inlays zu 50% ersetzt. Insgesamt erhalten Sie 1.000 Euro je Kalenderjahr und zusammen mit der Leistung der GKV – hier der Freien Heilfürsorge – 90% (der Tarif BEBUN kann nur zusammen mit einer Anwartschaftsversicherung vereinbart werden).

Legen Sie neben Zahnersatz auch Wert auf Leistungen für Sehhilfen, Heilpraktiker, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, empfehlen wir Ihnen unseren Ergänzungstarif AZZ.

Außerdem sollten Bundespolizisten bis Gehaltsgruppe A8 den bereits erwähnten stationären Zusatztarif SZ sowie ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro vereinbaren, ab Gehaltsgruppe A8 dagegen ein Krankenhaustagegeld mit 25 Euro Tagessatz oder höher, vor allem, wenn Sie Unterbringung im Einbettzimmer wünschen.