Obwohl wir alle Maßnahmen getroffen haben, um unsere Servicebereitschaft zur Entgegennahme von Schadenmeldungen sicher zu stellen, ist es leider nicht immer möglich, dass uns alle Kunden schnell erreichen. Daher einige Tipps und Verhaltensregeln:
Versicherungsschutz
Für Sturmschäden am Wohnhaus und an der Garage ist die Wohngebäudeversicherung, für die beweglichen Sachen im Haus die Hausratversicherung zuständig. Haben Sie zusätzlich eine Wohngebäude Plus abgeschlossen, werden auch die Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume übernommen.
Notfallmaßnahmen
Notfallmaßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden können Sie sofort einleiten.