Montag, 26. März 2012

HUK-COBURG-Krankenversicherung: Beitragsrückerstattung

Bereits nach 6 Jahren Geschäftstätigkeit der HUK-COBURG Krankenversicherung konnten wir erstmals für das Jahr 1996 mit einer Beitragsrückerstattung (BRE) beginnen und seitdem ohne Unterbrechung fortführen.

Für 2012 (Auszahlung in 2013) können folgende Sätze gutgeschrieben werden:

 ■ Die Höhe der Beitragsrückvergütung beträgt für die Tarife BA und BZ 4 Monatsbeiträge – bereits ab einem leistungsfreien Kalenderjahr (ohne gesetzlichen 10 %-Zuschlag).

■ Für die Tarife A0 – A2000, Z100 und Z80, die Select-Tarife 0 – 1200, den Komfort-Tarif Compact sowie die Einsteigertarife E100 und E1000 – alle mit zugehörigen Studententarifen (S) – beträgt die Beitragsrückerstattung 3 Monatsbeiträge (ohne gesetzlichen 10 %-Zuschlag) – ebenfalls bereits ab dem
1. leistungsfreien Kalenderjahr.
Damit sind alle Vollkostenversicherungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beihilfeberechtigte BRE-berechtigt (mit Ausnahme Standard- und Basistarif).

■ Für die Anwärtertarife BAA, BSA und BZA werden 6 Monatsbeiträge zurückgezahlt, wenn alle 3 Tarife leistungsfrei waren.
Ebenfalls 6 Monatsbeiträge werden in den Anwärtertarifen BG und BP ausgezahlt, im Tarif BC sind es
4 Monatsbeiträge.

■ Ihr Vertrag muss jedoch ungekündigt ein volles Kalenderjahr und bis zum 30.06. des Folgejahres ohne Beitragsrückstand bestehen. Bedingt durch die nur kurzen Vertragsdauern ist bei den Anwärtertarifen eine anteilige Beitragsrückerstattung möglich.

■ Ihre Gegenleistung: Sie dürfen für dieses Jahr keine Erstattungen aus den genannten Tarifen erhalten haben, maßgebend ist das Behandlungs- bzw. Bezugsdatum.

■ Sie erhalten die Beitragsrückerstattung unaufgefordert, ein Antrag auf Auszahlung ist nicht erforderlich.

Wir erwarten, dass wir auch in Zukunft eine attraktive (erfolgsabhängige) Beitragsrückerstattung gutschreiben können.