Mittwoch, 26. März 2008

Mallorca-Police

Warum wurde die Mallorca-Police eingeführt?

Bei angemieteten Fahrzeugen im Ausland sorgt der Vermieter für Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht. Es wird in der Regel nur Versicherungsschutz zu den im jeweiligen Gastland gültigen Mindestdeckungssummen gewährt.

Kommt es im Ausland mit dem gemieteten Fahrzeug zu Schadenfällen, ist die Deckungssumme des Vermieters oft nicht ausreichend. Der Schadenverursacher müsste mit seinem Privatvermögen die Deckungslücke schließen.

Daher haben wir unsere Kfz-Haftpflicht bedarfsgerecht um die Mallorca-Police erweitert, die genau in diesem Fall für unseren Kunden eintritt. Zunächst werden die Versicherungssummen des Vermieters ausgeschöpft. Sollten diese nicht ausreichend sein, ersetzen wir den ausstehenden Betrag bis zu der in der Kfz-Haftpflicht vereinbarten Versicherungssumme und damit bis zu 100 Mio. €. Für Verträge bis einschließlich Tarif 1/2008 leisten wir bis zu den in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen.
Voraussichtlich ab 01.01.2009 werden wir diese Leistungsverbesserung an alle Tarifgenerationen weitergeben.