Mittwoch, 19. März 2008

Neu ab 1. April: Versicherungsschutz auch für Umweltschäden

Zum 1. April 2008 wird die HUK-COBURG Versicherungsgruppe alle Neukunden und Stammkunden in der Kfz-Versicherung rückwirkend vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem neuen Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden freistellen, die beispielsweise nach einem Unfall oder einer Panne mit dem Fahrzeug eintreten. Diese Ausweitung des Versicherungsschutzes erfolgt ohne Mehrbeitrag.

Der Schutz gilt rückwirkend für alle Schäden seit dem 30. April 2007, soweit sie ab dem 1. April 2008 bekannt werden. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR je Schadenfall und bis zu 10 Mio. EUR pro Jahr. Ein Schadenfall belastet den Schadenfreiheitsrabatt nicht. Die Police ist beitragsfrei und gilt für ganz Deutschland.

Im November 2007 ist das neue Umweltschadengesetz rückwirkend zum 30. April 2007 in Kraft getreten. Der Verursacher von Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässer wird haftbar gemacht. Für Autofahrer gilt dies, wenn sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit mindestens fahrlässig einen solchen Schaden verursachen.

Für Neukunden ab den 1. April 2008 hält die HUK-COBURG Versicherungsgruppe zusätzliche Leistungsverbesserungen bereit: Die Versicherungssumme bei der Mallorca-Police erhöht sich auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Versicherungssumme, also in der Regel auf 100 Mio. EUR. Außerdem gilt der Rabattretter im Classic-Tarif für Pkw zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung nunmehr auch in der Vollkasko. Auch bei einem Schadenfall bleibt in der Schadenfreiheitsklasse 25 der günstige Beitragssatz von 30 Prozent erhalten.