Dienstag, 1. Juli 2008

Die Abgeltungsteuer kommt!


Auf alles?
Nein, für Lebens- und Rentenversicherte gibt es Vorteile

Abgeltungsteuer 2009 – was Sie jetzt wissen sollten
Die zum 01. Januar 2009 in Kraft tretende Abgeltungsteuer bringt Vorteile für Lebens- und Rentenversicherungen — auch fondsgebundene. Das Steuerprivileg „50 % der Erträge sind steuerfrei und nur 50 % sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern“ gilt weiterhin für private Lebens- und Rentenversicherungen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Bei Renten sind sogar alle Erträge während der Sparphase steuerfrei. Die Rente unterliegt nur mit dem sehr geringen Ertragsanteil der Steuer. Ein Versicherter, der ab 67 seine Rente bezieht, hat einen steuerfreien Anteil von 83 % - und das dauerhaft. Was ändert sich bei Aktiendirektanlagen und Fondssparplänen?

Was bedeutet das konkret?
Bei Bank-, Aktien- und Fondsanlagen über Sparpläne und Direktkäufe werden alle Erträge mit der Abgeltungsteuer belastet. die Kursgewinne, die meist den Löwenanteil an den Erträgen ausmachen, sind nicht mehr steuerfrei — die Spekulationsfrist entfällt. Das Kaufdatum der einzelnen Anteile bestimmt die Steuerlast — nicht der Abschluss des Fondsparplans.

Vorteil bei Kapitalzahlung
Bei der Fondsversicherung unterliegen die Hälfte der Erträge dem persönlichen Steuersatz. Bei einem maximalen Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich so höchstens ein Steueranteil von 21 % auf alle Erträge. Solidaritätszuschlag, Kirchen- und „Reichensteuer“ wurden nicht berücksichtigt. Der persönliche Grenzsteuersatz liegt im Ruhestand meist deutlich unter 42 %. Der Steueranteil kann durch Teilauszahlungen noch verteilt und vermindert werden. Vorteile der Fondsversicherung auf einen Blick steuerliche Besserstellung bei Verrentung und Kapitalzahlung höchste Produktflexibilität Einstieg schon ab 25 € pro Monat keine Ausgabeaufschläge.