Freitag, 19. September 2008

Informationen für Beihilfeberechtigte


Ihr Vorteil als Privatpatient: Ein Ergänzungstarif vervollständigt Ihre Beihilfe-Leistungen ganz nach Bedarf.

Sie sind Beamter oder Beamtenanwärter

Ihr Dienstherr zahlt Ihnen Beihilfe zu entstehenden Krankheitskosten.
Diese deckt – je nach Bundesland und Familienstand – meist 50% der Krankheitskosten ab. Für den Rest der Krankheitskosten müssen Sie selbst aufkommen oder Sie überlassen die Aufwendungen uns.

Ehegatten und Kinder von Beamten

Sie erhalten als berücksichtigungsfähige Personen ebenfalls Beihilfe, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Bei Ehegatten z. B. liegt die Einkommensgrenze in den meisten Bundesländern bei jährlich 18.000 €.

Berufssoldat, Beamter der Bundespolizei oder Polizeibeamter

In vielen Bundesländern erhalten Sie während der aktiven Zeit freie Heilfürsorge.
Freie Heilfürsorge bedeutet, dass der Dienstherr die Aufwendungen für die Krankheitskosten übernimmt.
Nach Beendigung der Dienstzeit erhalten diese Personen Beihilfe, daher empfehlen wir Ihnen, eine Anwartschaftsversicherung für die Zeit nach der freien Heilfürsorge bei uns abzuschließen.
Polizeibeamte erhalten in einigen Bundesländern aber ebenfalls Beihilfe, außerdem auch die berücksichtigungsfähigen Angehörigen der Heilfürsorgeberechtigten.

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie einen Beihilfeanspruch während der aktiven Berufszeit.
Bei neu eingestellten Arbeitnehmern trifft dies häufig nicht mehr zu. Sie erhalten stattdessen einen Arbeitgeberzuschuss.
Grundsätzlich empfehlen wir Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst unsere ebenfalls sehr preisgünstigen Voll- und Zusatz-Versicherungstarife für Nichtbeihilfeberechtigte.
Dies ist meist auch aus dem Grunde günstiger, weil nach der aktiven Zeit die Beihilfe wegfällt.


So sieht´s aus in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Beamte müssen sich nicht in der GKV versichern, können dies aber unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist jedoch in der Regel mit Nachteilen verbunden.
Die GKV bietet keine passenden Prozenttarife an. Außerdem erhält der GKV-versicherte Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss wie Angestellte, d.h. er muss den vollen Beitrag aus eigener Tasche bezahlen.
Mit dieser Regelung hat sich der Gesetzgeber zur eigenständigen Beamtenversorgung bekannt, die vom Grundsatz der Eigenvorsorge über die PKV ausgeht und durch Beihilfe des Dienstherrn ergänzt wird.
Konkret bedeutet dies für Beamte, dass sie zwar nicht gezwungen werden, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten, doch wird ein Wechsel in die PKV mit ihren Beihilfetarifen kostengünstiger sein – und das bei erheblich besseren Leistungen.


So sieht´s aus bei der privaten Krankenversicherung der HUK-COBURG

Unsere maßgeschneiderten Prozenttarife und unsere besonders günstigen Spezialtarife für Beamtenanwärter und beihilfeberechtigte Studenten ergänzen Ihren Beihilfeanspruch genau.
Mit unseren Beihilfe-Ergänzungstarifen sowie Krankenhaustagegeld und Pflegetagegeld runden Sie Ihren Versicherungsschutz ab.
Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung an die neue Beihilfesituation anpassen.


Die wichtigsten Leistungen der HUK-COBURG Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte