Dienstag, 2. September 2008

Wettbewerbsstärkungsgesetz im Juli 2008 geändert

Bundesgesundheits- und finanzministerium haben sich mit dem PKV-Verband auf ein Verfahren beim Wechsel der privaten Krankenversicherung geeinigt:

Wer die PKV-Vollversicherung unter Mitgabe der Alterungsrückstellungen wechseln will (vor 01.01.2009 Eintritt in die PKV, Bestandskunde), muss beim aufnehmenden Unternehmen erst 18 Monate im Basistarif versichert sein, um anschließend in einen komfortableren Versicherungsschutz umzustellen.

Der Wechsel ist nur möglich, wenn der Vertrag im 1. Halbjahr 2009 gekündigt wird. Der Übertritt in den Basistarif der HCK erfolgt dann zum nächstmöglichen Wechselzeitpunkt, meist zum 01.01.2010, eine Umstellung in die „normalen“ Vollversicherungstarife (N-/B-/E-Tarife) kann ohne Verlust erst nach 1 ½ Jahren erfolgen (Ein vorheriger Wechsel ist nur unter Verlust der Alterungsrückstellungen möglich.)