Dienstag, 8. Juni 2010

Zulagenberechtigung Riester-Rente neu geregelt

Für Neuabschlüsse ab 01.01.2010 gilt: Staatliche Zulagen erhalten alle EU-Bürger, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands sind. Die Förderung ist somit unabhängig von Nationalität, Wohnort und Steuerpflicht. Steuervorteile erhalten darüber hinaus alle Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und im EU-Ausland arbeiten, erhalten für Neuabschlüsse keine Förderung mehr. Die Zulagenberechtigung für bestehende Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2010 bleibt hiervon unberührt. Bei einem Anbieterwechsel kommen die Richtlinien für Neuverträge ab 01.01.2010 zur Anwendung. Es sollte daher geprüft werden, ob die Zulagenberechtigung durch den Wechsel entfallen würde.

Durch die Neuregelung gilt nun auch ein Wegzug innerhalb der EU/EWR nicht mehr als "schädliche Verwendung". Es erfolgt somit keine Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen auf Grund des Umzugs.

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