Mittwoch, 30. Juni 2010

Wechseln Sie jetzt in die Private Krankenversicherung und genießen Sie viele Vorteile

Werden Sie Privatpatient!

Wann können Sie wechseln?

ALS FREIWILLIG VERSICHERTER IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG:
Jederzeit zum Ende des übernächsten Monats durch eine schriftliche Austrittserklärung.

ALS BEREITS VERSICHERTER IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG:
3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahrs (häufig Kalenderjahr) bzw. bei einer Beitragsanpassung zum Anpassungszeitpunkt.

Unbedingt beachten!
Damit Sie die Kündigungsfristen einhalten können, sollten Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig stellen.
Sie können ihn schon 6 Monate vor dem gewünschten Versicherungsbeginn bei HUK-Krankenversicherung einreichen.


Bessere steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Zum 1.1.2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem werden die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich stärker berücksichtigt als bisher. Die Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen und damit Ihre Steuerlast.


Private Krankenversicherung und Familie
In vielen Familien ist die Frau in der GKV pflichtversichert, z. B. wenn sie nach dem Erziehungsurlaub wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt.
Wenn sich der Ehepartner in der PKV vollversichert, sind meist die Kinder ebenfalls in der PKV zu versichern.
Eine kostenlose Familienversicherung in der GKV ist dann möglich, wenn bei Verheirateten nicht alle beide der nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:
das Einkommen des PKV-Versicherten übersteigt regelmäßig 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010: 4.162,50 €, bei bereits Ende 2002 PKV-versicherten Arbeitnehmern 3.750 €),
sein Einkommen ist regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des GKV-versicherten Elternteils.

Sind die beiden Voraussetzungen gegeben, ist keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich.
(Ausnahme: Bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern reicht es aus, dass ein Elternteil GKV-versichert ist.)
In diesem Fall können die Kinder entweder als freiwillige Mitglieder in der GKV oder bei uns in der PKV versichert werden.