Freitag, 8. Juni 2012

Rürup in Kombination mit einer Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung BU/DU

Eine clevere Kombination stellt die Verbindung einer RürupRente mit einer Absicherung gegen Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit dar.
Der große Vorteil besteht darin, dass der gesamte Beitrag steuersparend geltend gemacht werden kann.
Somit beteiligt sich der Staat nicht nur an der Altersvorsorge im Rahmen der Rürup-Förderung, sondern auch an der Absicherung im Falle einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit.

Neu: Im Rahmen der Kombination Rürup Rente mit BU/DU darf ab sofort die Haupt- und Zusatzversicherung unterschiedliche Laufzeiten haben, d.h. Sie können beispielsweise den Rentenbeginn mit 67 wählen und gleichzeitig eine BU/DU bis zum 62. Lebensjahr abschließen.

Das kann allerdings dazu führen, dass im Falle einer Berufs-/Dienstunfähigkeit eine Versorgungslücke eintreten kann.