Eine clevere Kombination stellt die Verbindung einer RürupRente mit einer Absicherung gegen Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit dar.
Der große
Vorteil besteht darin, dass der gesamte Beitrag steuersparend geltend gemacht
werden kann.
Somit beteiligt sich der Staat nicht nur an der Altersvorsorge im
Rahmen der Rürup-Förderung, sondern auch an der Absicherung im Falle einer
Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit.
Neu: Im Rahmen der Kombination Rürup Rente mit BU/DU darf ab
sofort die Haupt- und Zusatzversicherung unterschiedliche Laufzeiten haben,
d.h. Sie können beispielsweise den Rentenbeginn mit 67 wählen und
gleichzeitig eine BU/DU bis zum 62. Lebensjahr abschließen.
Das kann allerdings
dazu führen, dass im Falle einer Berufs-/Dienstunfähigkeit
eine Versorgungslücke eintreten kann.