HUK Coburg Rechtsschutz |
HUK Rechtsschutzversicherung
Neuer Tarif zum 1.10.2010
Prämien
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG senkt ihre Prämien in nahezu allen Risikoarten.
Leistungserweiterungen
Erweiterung beim Wohnungs-Rechtsschutz
Der Rechtsschutz für Haus und Wohnung gilt ab Tarif 10/2010 für alle selbst genutzten Wohnungen im Inland. Zweitwohnsitz oder selbst genutztes Ferienhaus sind also künftig mitversichert.
Lebenspartner mitversichert
Lebenspartner sind im neuen Rechtsschutztarif mitversicherte Personen – ob eingetragen oder nicht.
Voraussetzung: es besteht eine häusliche Gemeinschaft und beide Partner sind unverheiratet. Eine Antragstellung ist im neuen Tarif nicht mehr erforderlich.
Neuer Rechtsschutz PLUS
Mit dem neuen Rechtsschutz PLUS kann der Versicherungsschutz um zahlreiche Leistungsbestandteile erweitert werden.
Der Rechtsschutz PLUS enthält folgende Leistungserweiterungen:
- Mediation in Bausachen
Die Kosten einer Mediation für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit werden übernommen.
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die Erstellung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht ist versichert (bis 250 €, ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung).
- Mitversicherung von Eltern
Mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebende und dort gemeldete Eltern des VN oder des Ehe-/ Lebenspartners sind mitversichert, wenn sie sich im Ruhestand befinden.
- Erweiterung des Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutz
auf das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren
- Verwaltungsrechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch außerhalb des Verkehrsbereichs vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wenn es um den Einzug einer Waffenbesitzkarte, einer Jägerprüfung oder einen Maulkorb für den Hund geht.
- Weitergehender Beratungsrechtsschutz im Familienrecht, Lebenspartnerschaftsrecht und Erbrecht
Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit des Rechtsanwalts bis 1.000 €.
- Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
Die Kosten für die Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (Betreuungsanordnung gegen Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person) werden übernommen.
- Rechtsschutz für Kapitalstreitigkeiten
Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 5.000€ je Rechtsschutzfall mitversichert.