Samstag, 4. September 2010

Informationen zu Ihrer privaten Krankenversicherung im Ruhestand

Ein Blick in die Zukunft – die Situation im Rentenalter
Wiederholt wurden in den letzten Jahren in den Medien über hohe Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung diskutiert. Eins vorab: Ein privater Krankenversicherungsschutz ist eine verlässliche und solide Entscheidung für die Gegenwart und vor allem für die Zukunft. Er ist generationengerecht und zukunftsfest. 

Ihre Situation im Rentenalter

  • Grundsätzlich sind Sie als Rentner in dem Krankenversicherungssystem versichert, in dem Sie auch vor dem Ruhestand versichert waren: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen einer Pflichtversicherung als Rentner, als freiwilliges Mitglied oder – falls keine eigenen Rentenansprüche bestehen, in der Familienversicherung
  • In einer privaten Krankenversicherung (PKV)
    Welchen Beitrag Sie in der GKV als Rentner zahlen, hängt davon ab, ob Sie als Rentner pflicht- oder freiwillig gesetzlich versichert sind.

Wann sind Sie als Rentner in der GKV pflichtversichert?
  1. Sie beziehen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche beantragt und
  2. Sie waren in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 9/10 gesetzlich krankenversichert (unabhängig von der Art der Mitgliedschaft)

Die gesetzliche Krankenkasse prüft bei Rentenantragstellung, ob Sie diese Vorversicherungszeiten erfüllen. Wenn Sie diese nicht erfüllen, können Sie sich freiwillig gesetzlich weiterversichern (wenn Sie vorher in der GKV versichert waren) oder privat versichern.

Beiträge – womit Sie als gesetzlich pflichtversicherter Rentner rechnen müssen
Als versicherungspflichtiger Rentner zahlen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem Zahlbetrag Ihrer Rente. Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Hälfte des um 0,9% geminderten allgemeinen Beitragssatzes.

Erhalten Sie mehrere Renten, müssen Sie aus jeder Rente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

Auch Versorgungsbezüge (z. B. aus der betrieblichen Altersvorsorge) sind für Sie beitragspflichtig,
wenn diese über einem Mindestbeitrag liegen (2010: 127,75 €). Diese Beiträge tragen Sie in voller Höhe allein.

Die Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung

Für Pflegeversicherungsbeiträge gibt eskeinen Zuschuss!

Als Rentner freiwillig gesetzlich versichert – Beiträge aus allen Einkünften
Waren Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens weniger als zu 9/10 gesetzlich krankenversichert, erfüllen Sie die erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht. In diesem Fall können Sie sich in der GKV nur freiwillig weiterversichern. Auch Beamte und andere versicherungsfreie Personen (z. B. Richter, Soldaten) können sich im Ruhestand (Pension) nur freiwillig in der GKV versichern, sofern Sie nicht privat versichert sind.

Die freiwillige Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn Sie bereits vor dem Ruhestand in der GKV versichert waren. Sind Sie freiwillig versicherter Rentner, werden all Ihre Einkünfte (bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze) für die Höhe der Beiträge berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Mieten, Pacht, private Lebensversicherungen oder auch Kapitalerträge. Hierauf ist der ermäßigte Beitragssatz (14,3%) zu zahlen. Sie erhalten auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Den vollen Beitrag zahlen Sie selbst an Ihre Krankenkasse.

Freiwillig gesetzlich versichert – Alle Einkünfte werden für die Höhe des GKVBeitrags berücksichtigt.
Sowohl versicherungspflichtige, freiwillig versicherte, als auch privat versicherte Rentner müssen ihre Pflegeversicherungsbeiträge allein finanzieren.

Die Situation in der privaten Krankenversicherung
Auch im Alter genießen Sie die Vorteile der PKV

Ihre Beiträge:
Als privat versicherter Rentner richtet sich Ihr Beitrag nach dem Risiko. Ihre Einkünfte (z. B. gesetzliche Rente und Betriebsrenten sowie Ihre Altersvorsorge z. B. Lebensversicherungen, Kapitalerträge) bleiben unberührt.

Haben Sie als Rentner einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, so erhalten Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen Ihrer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss entspricht der Höhe eines gesetzlich versicherten Rentners, maximal aber der Hälfte des PKV-Beitrages.


Ihre Leistungen
  • Sie bestimmen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Ihr Vertrag ist von gesetzlichen Reformen unbetroffen.
  • Leistungskürzungen können nur Sie vornehmen. In diesem Fall reduziert sich auch Ihr Beitrag. In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz und die Beiträge individuell an Ihre persönliche und finanzielle Situation anpassen. Alle bereits gebildeten Alterungsrückstellungen wirken sich dabei beitragsmindernd aus.

Beitragsersparnis nutzen
Wechseln Sie bereits in jungen Jahren in die PKV, sparen Sie Beiträge gegenüber einem gesetzlich Versicherten. Nutzen Sie einen Teil Ihrer Einsparungen aus unserer preisgünstigen Krankenversicherung, um für später vorzusorgen. Unsere HUK-COBURG-Lebensversicherung erstellt Ihnen gern ein Angebot, wie Sie zusätzliches Vermögen für Ihre Ruhestandsplanung aufbauen.

Die Leistungen aus der Lebens- oder Rentenversicherung können Sie – ganz wie Sie es später möchten – für Ihre persönlichen Wünsche und Ziele investieren oder auch einsetzen, um Ihre Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu mindern. Sie entscheiden damit völlig frei über die Mittel und haben doppelte Sicherheit.

Durch Beitragsersparnis Rente finanziert
* Berechnung mit Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit; Überschuss-Sätze 2010.
Das zeigt, dass Sie mit der Rente, die Sie aus der Beitragsersparnis finanziert haben, Ihren privaten leistungsstarken Krankenversicherungsschutz begleichen können.

Drei Säulen der Altersvorsorge

Wir werden alle älter
In den nächsten Jahrzehnten wird sich die Bevölkerungsstruktur weitreichend verändern. Der Anteil alter Menschen an der Bevölkerung wird stark zunehmen, gleichzeitig sinkt der Anteil junger erwerbstätiger Menschen. Der medizinische Fortschritt ermöglicht es gerade älteren Menschen, selbst nach schweren Erkrankungen, zunehmend wieder zu Gesundheit, zumindest aber zu einer guten Lebensqualität trotz Krankheit zurückzufinden.

Länger und besser zu leben wird in Zukunft aber auch immer mehr Aufwand und Vorsorge erfordern.

In der PKV sorgen Sie in jungen Jahren für Ihr Alter vor
Insgesamt kennt die PKV drei Säulen der Beitragsvorsorge:
  • Es werden Alterungsrückstellungen gebildet. Damit wird für den Umstand vorgesorgt, dass mit steigendem Lebensalter mehr Gesundheitsleistungen benötigt werden. Ein 80-Jähriger benötigt ein Mehrfaches an Gesundheitsleistungen verglichen mit einem 40-Jährigen. In der PKV verschieben sich die Beiträge nicht auf andere Generationen. Durch die Alterungsrückstellungen sind Sie als Privatversicherter gut für die Zukunft gerüstet und unabhängig von der Alterszusammensetzung der Bevölkerung.
  • Die Alterungsrückstellungen werden verzinslich angelegt. Die über den Rechnungszins von 3,5% erwirtschafteten Erträge werden als Überzins bezeichnet. Mindestens 90% der Überzinsen werden als zusätzliche Altersvorsorge verwendet.
  • Seit 1.1.2000 wird bei Neukunden zwischen 21 und 60 Jahren ein 10-prozentiger Zuschlag erhoben, der zusätzlich der Altersvorsorge dient. Dieser sorgt dafür, im Rentenalter Beitragserhöhungen zu vermeiden oder zu mildern.
…zudem ermäßigt sich Ihr PKV-Beitrag mit Eintritt in den Ruhestand um den Beitrag für das Krankentagegeld und ab 60 Jahren um dem 10%igen gesetzlichen Zuschlag.

In der PKV bestimmen Sie Ihren Beitrag selbst Sie können Ihren Beitrag und Versicherungsschutz Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Dabei wirken Ihre angesammelten Alterungsrückstellungen beitragsmindernd.

In der PKV gibt es Basis-Tarife für Rentner mit Beitragsgarantie:
Ab dem 55. Lebensjahr hat jeder Rentner das Recht,
in den Basis-Tarif seiner privaten Krankenversicherung zu wechseln. Der Basis-Tarif beinhaltet die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, kostet dafür aber auch maximal so viel wie der Höchstbeitrag der GKV. Wechseln Sie in den Basistarif, sorgen die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen zusätzlich für eine erhebliche Beitragsenkung. Unser Ziel ist es, dass unsere leistungsstarken Vollkostentarife bezahlbar bleiben, so dass ein Wechsel in den Basistarif nicht nötig wird.

Fazit:
  • In der PKV wählen Sie die Gesundheitsleistungen, die Ihren Ansprüchen und Wünschen gerecht werden.
  • In der PKV sind Ihnen die vereinbarten Leistungen garantiert – ein Leben lang.
  • In der PKV sparen Sie heute Ihre Krankenversicherungsbeiträge von morgen und entscheiden sich für eine sichere, zukunftsfähige, leistungsstarke PKV!