Donnerstag, 2. September 2010

Alterungsrückstellungen und Beitragskalkulation in der PKV

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung informiert:
Das Wichtigste über Alterungsrückstellungen und Beitragskalkulation in der PKV

PKV-Beiträge im Alter – Was Sie darüber wissen sollten
Die schon seit längerem geführte Diskussion um steigende PKV-Beiträge im Alter führt bei vielen Versicherten und Interessenten zu einer verständlichen Verunsicherung und Fragen.

Diese Informationen sollen Ihnen das nötige Wissen über die Beitragskalkulation in der PKV, die Wirkung von Alterungsrückstellungen, Ursachen von Beitragsanpassungen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge im Alter vermitteln.

Das Kalkulationsprinzip der PKV:
Was ist unter Alterungsrückstellungen zu verstehen?
Der Beitrag eines PKV-Tarifs setzt sich grundsätzlich aus drei Bestandteilen zusammen:
  1. einem Risikoanteil, mit dem die Versicherungsleistungen bezahlt werden,
  2. einnem Kostenanteil, z. B. für Verwaltung und Leistungsbearbeitung und
  3. einem Anteil, mit dem in den ersten Jahren die Alterungsrückstellungen finanziert werden.
Außerdem bildet die HUK Krankenversicherung zusätzliche Alterungsrückstellungen (AR), die nur zur Beitragsstabilisierung im Alter verwendet werden dürfen
Das Risiko, krank zu werden, steigt mit zunehmenden Alter erheblich an, daher wird von der PKV ein Teil des Gesamtbeitrags – er bewegt sich anfänglich zwischen rd. 30% und 50% des Tarifbeitrags, je nach Alter, Tarif und Geschlecht – für das Alter zurückgelegt. Er vermindert sich im Laufe der Jahre auf Grund des steigenden Risikobedarfs.

Die so angesammelte Alterungsrückstellung wird später dazu verwendet, die im Alter steigenden Krankheitskosten zu finanzieren.
Grundsätzlich ist der Beitrag so kalkuliert, dass er zeit Lebens gleich bleiben müsste, wenn sich die Verhältnisse nicht ändern. Das ist aber leider nicht so: Die Kosten für unser Gesundheitssystem bleiben leider nicht konstant, eine bessere und aufwändigere medizinische Versorgung und Medizintechnik haben ihren Preis, zusätzlich steigt die Lebenserwartung – so erfreulich dies für den einzelnen ist –, so dass die höheren Krankheitskosten im fortgeschrittenen Alter auch länger finanziert werden müssen.

Notwendigkeit von Beitragsanpassungen
Die Beiträge der PKV müssen regelmäßig an diese Entwicklung angepasst werden. In § 8 b der AVB der HUK Coburg Krankenversicherung ist für jeden Tarif eine jährliche Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen vorgeschrieben. Übersteigen die erforderlichen Leistungen die kalkulierten um 10% oder mehr, so ist grundsätzlich eine Anpassung erforderlich. Dabei sind auch neue Erkenntnisse bei den Rechnungsgrundlagen, wie etwa die neue Sterbetafel, einzubeziehen.

Die zusätzliche Leistung muss entsprechend dem bei der Anpassung erreichten Alter finanziert werden. Je kürzer die noch verbleibende Zeit ist, je älter der Versicherte also ist, umso höher fällt der Anpassungsbedarf aus.


Ein paar Worte zur GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kennt keine Alterungsrückstellungen, keine Berücksichtigung geänderter Lebenserwartungen.
Sie beruht ausschließlich auf einem Umlageverfahren mit sozialpolitischer Komponente, d. h. die gesamten Krankheitskosten werden von den derzeitigen Versicherten entsprechend ihren Einkünften gezahlt.
Die erwerbstätige Generation trägt also in erheblichem Umfang die höheren Krankheitskosten der älteren Generation mit.
Angesichts der demographischen Entwicklung mit immer mehr älteren Versicherten sind die Zukunftsaussichten wenig erfreulich. Gesundheitsreformen, weitere Leistungseinschränkungen und Beitragssteigerungen sind vorprogrammiert.

Im Vergleich hierzu ist die PKV mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren in Form von Alterungsrückstellungen unter Berücksichtigung aktueller Rechnungsgrundlagen, siehe neue Sterbetafel, sicher besser gerüstet.


Zur Höhe und Wirkung der Alterungsrückstellungen
Immer wieder erreichen die HUK Krankenversicherung Fragen nach der Höhe der Alterungsrückstellung.
Für ein Musterbeispiel haben wir zur Verdeutlichung nachstehende Grafik erstellt: Auch dieses Beispiel basiert auf der Annahme unveränderter Verhältnisse, tatsächlich ist aber mit Änderungen in der Zukunft zu rechnen, die uns natürlich nicht bekannt sind.



Die Aussagekraft der absoluten Höhe der Alterungsrückstellung ist sehr gering. Je nach Tarif, Geschlecht, Eintrittsalter, zurückgelegter Versicherungsdauer errechnet sich für jedes Jahr ein geänderter Wert, jede Beitragsanpassung beeinflusst die Höhe.
Wichtig ist nicht die absolute Höhe der Alterungsrückstellung, die sich ständig ändert und von vielen Faktoren abhängt, sondern ihre Wirkung.

Es gibt eine einfache Möglichkeit, wie Sie diese Wirkung erkennen können:

Wirkung der Alterungsrückstellung für den Bestandskunden
Als Bestandskunde können Sie die Wirkung der Alterungsrückstellung bzw. den Beitragsnachlass, der aus ihr resultiert, gut erkennen, wenn Sie den Beitrag, den Sie tatsächlich bezahlen, mit dem Tarifbeitrag, den Sie bei Neuabschluss mit Ihrem jetzigen Alter bei uns bezahlen müssten, vergleichen. Die Differenz resultiert aus Ihrer Alterungsrückstellung.

Wirkung der Alterungsrückstellung bei einer Beitragsanpassung
Bei einer Beitragsanpassung ist die Wirkung der Alterungsrückstellung ebenso zu ermitteln: Vergleichen Sie Ihren neuen tatsächlichen Beitrag mit dem Tarifbeitrag, den Sie bei Neuabschluss bei Ihrem jetzigen Eintrittsalter bezahlen müssten.

Wirkung der Alterungsrückstellung für Neukunden
Wenn Sie noch nicht bei der HUK krankenversichert sind, erkennen Sie die Wirkung der Alterungsrückstellung beispielsweise für einen Zeitraum von 5 Jahren, in dem Sie den Tarifbeitrag, den Sie bei Ihrem jetzigen Alter zahlen müssten, mit dem Beitrag vergleichen, der Ihrem Alter vor 5 Jahren entsprechen würde. Dabei ist die Wirkung der zusätzlichen Alterungsrückstellungen (aus Überzins und gesetzlicher Zuschlag von 10%, siehe unten), noch nicht berücksichtigt.

Wie wirkt sich die neue Sterbetafel bei der HUK Krankenversicherung aus?
Den Tarifen der HUK-Coburg Krankenversicherung liegt zum Teil die neueste Sterbetafel PKV 2010, die der weiter gestiegenen Lebenserwartung Rechnung trägt, zu Grunde, zum Teil die Sterbetafel PKV 2008 bzw. 2009.

Das ZIEL der HUK Krankenversicherung:
Auch im Alter günstige Beiträge
Damit die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben, sorgt die HUK Krankenversicherung durch eine Reihe von Maßnahmen vor:
  • Zusätzliche Alterungsrückstellungen
    • Aus Überzins
      Bereits seit 1992 schreibt die HUK-Coburg Krankenversicherung ihren Versicherten eine zusätzliche Alterungsrückstellung gut. Sie wurde ab 1995 auf 80%, ab Anfang 2000 weiter auf 90% der über die rechnungsmäßige Verzinsung (dzt. 3,5%) hinausgehenden Kapitalerträge, den sog. Überzins, erhöht.
    • Gesetzlicher Zuschlag von 10%
      Seit Anfang 2000 ist für Neukunden zwischen 21 und 60 Jahren ein Beitragszuschlag von 10% auf Vollkostentarife gesetzlich vorgeschrieben. Für Bestandskunden erfolgte seit 2001 eine stufenweise Einführung. Dieser Zuschlag wird unseren Kunden individuell in voller Höhe als zusätzliche Altersrückstellung gutgeschrieben und verzinslich angesammelt; die HUK Krankenversicherung bildet für Sie also eine zusätzliche Altersvorsorge.
      Die Verzinsung erfolgt auch hier rechnungsmäßig mit 3,5%, außerdem werden aber auch darüber hinaus erzielte Kapitalerträge (Überzins) gutgeschrieben.
    • Verwendung der zusätzlichen Alterungsrückstellungen
      Ab dem 65. Lebensjahr werden die vorhandenen Mittel aus den zusätzlichen Alterungsrückstellungen verwendet, Beitragsanpassungen möglichst zu vermeiden und die Beiträge stabil zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr werden verbleibende Mittel zur Beitragssenkung herangezogen.
  • Zusätzliche Sicherheit durch den Basistarif
    Mit dem Basistarif wird dem Versicherten zugesichert, dass er die Möglichkeit hat, nicht mehr als den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu zahlen, wenn er seinen Versicherungsumfang auf das Niveau der GKV reduziert; er stellt sich damit nicht schlechter als in der GKV.

    Bei Beihilfeberechtigten errechnet sich der Höchstbeitrag anteilig entsprechend dem vereinbarten Erstattungssatz.
Das Bestreben der HUK Krankenversicherung ist aber, Normaltarife bezahlbar zu halten, so dass ein Umstieg auf den Basistarif nicht notwendig ist, doch bietet er dem Kunden eine zusätzliche Sicherheit.

Die Beiträge im Alter werden auch dadurch günstiger, dass ein bisher vereinbartes Krankentagegeld nicht mehr benötigt wird.
Bei Beihilfeberechtigten erhöht sich meist der Beihilfesatz mit Eintritt in den Ruhestand, so dass nur noch ein geringerer Versicherungsschutz benötigt wird und sich die Beiträge damit verringern.

Beitragsentwicklung 1990 bis 2010
Betrachtet man die Beitragsentwicklung in den letzten 20 Jahren seit Gründung der HUK-Coburg Krankenversicherung, so zeigt sich, dass die HUK Krankenversicherung eine solide und kundenorientierte Geschäftspolitik betreibt. Die Beiträge sind im Marktvergleich sehr günstig, obwohl die HUK Krankenversicherung großen Wert auf aktuelle Rechnungsgrundlagen und ausreichende Alterungsrückstellungen für den Bedarf im Alter legt.

So erhöhte sich in den Beihilfetarifen der Beitrag in der Tarifkombination BA/BS/BZ501/BEZ1 für einen 35-jährigen Mann in 20 Jahren um durchschnittlich 4,5% jährlich, bei einer gleichaltrigen Frau um rund 3,4% (ohne gesetzl. Zuschlag).

In den Vollkostentarifen für Nichtbeihilfeberechtigte erhöhte sich der Beitrag in der häufigen Tarifkombination A300/SE/Z100/KT6 mit 90 € Tagessatz für einen 35-jährigen Mann um durchschnittlich 5%, bei einer gleichaltrigen Frau um 4,8% jährlich (ohne gesetzl. Zuschlag).

Zum Vergleich: In der GKV stieg der Höchstbeitrag im gleichen Zeitraum von 300 € um 260 € auf rund 560 €, wobei hier keine Vorsorge für das Alter eingerechnet ist. Auch umfasst der Versicherungsschutz in der GKV deutlich geringere Leistungen, die zudem wiederholt gekürzt wurden.

Zusätzliche Vorsorge ist sinnvoll
Viele Kunden verwenden einen Teil ihrer Einsparungen aus der preisgünstigen HUK Krankenversicherung, um für später vorzusorgen. Die Schwestergesellschaft der HUK-Coburg-Krankenversicherung, die HUK-COBURG-Lebensversicherung, erstellt Ihnen gerne ein Angebot nach Ihren persönlichen Vorstellungen.
Die Leistungen aus der Lebens- oder Rentenversicherung können Sie ganz oder teilweise – ganz wie Sie es später wünschen – auch zur Verminderung der Beitragsbelastung Ihrer HUK Krankenversicherung einsetzen. Sie sind damit völlig frei bei der Entscheidung über die Mittelverwendung.

Die Wahl des Krankenversicherers ist Vertrauenssache
Sie treffen eine Entscheidung, die auf eine lange Dauer angelegt ist.
Umso wichtiger ist es, eine Gesellschaft zu wählen, bei der man sich fair behandelt fühlt und zu der man Vertrauen haben kann. Wichtig für ein gesundes Unternehmen sind in erster Linie stabile Beiträge, eine ausgesprochene Kundenorientierung und die Attraktivität im Markt.

Über 350.000 Kranken-Vollversicherte vertrauen der HUK-COBURG Krankenversicherung!