Freitag, 31. Oktober 2008

Betriebliche Altersvorsorge (bav): Arbeitnehmer

Informationen für Arbeitnehmer

Jeder Arbeitnehmer hat seit der Rentenreform 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung von Entgelt in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung



Sie sorgen für die Rente vor, und Sie sparen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung.

Ihr Arbeitgeber wählt aus fünf Optionen einen oder mehrere Durchführungswege aus. Die Spezialisten der HUK-COBURG erarbeiten für Ihren Arbeitgeber gerne eine Lösung, die auf die Besonderheiten in Ihrem Betrieb Rücksicht nimmt.

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber einfach darauf an. Auch dem Unternehmen erwachsen aus der betrieblichen Altersversorgung mit unserem Haus ansehnliche Vorteile.


Die Vorsorge am Beispiel der Direktversicherung

Der Staat unterstützt Sie bei dieser Art der Altersvorsorge. Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei.



Die staatliche Förderung
  • Beiträge sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, der Freibetrag liegt im Jahr 2008 bei 2.544 Euro
  • Darüber hinaus sind 1.800 Euro Beiträge steuerfrei, wenn keine Pauschalversteuerung genutzt wird
  • Zusätzlich sind Ihre Beiträge auch sozialversicherungsfrei
  • Die Riesterförderung ist möglich, empfiehlt sich jedoch eher für Ihre private Altersvorsorge.
  • Ihre Leistungen fließen nachgelagert in das steuerpflichtige Einkommen und sind wie in der gesetzlichen Rentenversicherung abgabepflichtig.

Alles in allem investieren Sie mit der Direktversicherung der HUK-COBURG so günstig wie nie in Ihre Altersversorgung. Auch der Schutz der versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ist abgesichert. Sie können außerdem eine Rente bei Berufsunfähigkeit preiswert einschließen.