Freitag, 31. Oktober 2008

Kfz-Versicherung: Mallorca-Police


Warum wurde die Mallorca-Police eingeführt?

Bei angemieteten Fahrzeugen im Ausland sorgt der Vermieter für Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht. Es wird in der Regel nur Versicherungsschutz zu den im jeweiligen Gastland gültigen Mindestdeckungssummen gewährt.

Kommt es im Ausland mit dem gemieteten Fahrzeug zu Schadenfällen, ist die Deckungssumme des Vermieters oft nicht ausreichend. Der Schadenverursacher müsste mit seinem Privatvermögen die Deckungslücke schließen.

Daher haben wir unsere Kfz-Haftpflicht bedarfsgerecht um die Mallorca-Police erweitert, die genau in diesem Fall für Kunden der HUK-COBURG eintritt.

Zunächst werden die Versicherungssummen des Vermieters ausgeschöpft. Sollten diese nicht ausreichend sein, ersetzen wir den ausstehenden Betrag bis zu der in der Kfz-Haftpflicht vereinbarten Versicherungssumme und damit bis zu 100 Mio. €.

Bisher haben wir für Verträge bis einschließlich Tarif 1/2008 nur bis zu den in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen geleistet.

Ab 1.1.2009 werden wir diese Leistungsverbesserung an alle Tarifgenerationen weitergeben. Der Kunde wird mit dem Anschreiben zur Beitragsrechnung informiert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das bei der HUK-COBURG versicherte Fahrzeug ist ein Pkw und ab Tarifstand 11/2005 im Classic-Tarif versichert, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug.

Der Schaden wird im Ausland von unserem Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner oder dem in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Lebenspartner verursacht.

Das gemietete Fahrzeug ist ein Pkw.

Versicherungsschutz besteht nur innerhalb eines Monats ab Beginn des Mietzeitraums.

Als Ausland gelten die geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten,
die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, ohne Deutschland.

Welcher Vorteil ergibt sich für den Versicherungsnehmer?

Schadenzahlungen in diesem Zusammenhang sind nicht vertragsbelastend und führen auch zu keiner Rückstufung im Vertrag des Versicherungsnehmers.

Ab dem Tarif 11/2005 ist diese Leistung nur im Classic-Tarif eingeschlossen.