Donnerstag, 9. Oktober 2008

HUK - Hausratversicherung: Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl

Einschränkung der Fahrraddiebstahlklausel für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr enfällt (VHB 2008 ).

1. Für Fahrräder / Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz
unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl.

2. Sie müssen das Fahrrad / den Fahrradanhänger in verkehrsüblicher Weise
durch ein Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie das Fahrrad / den Fahrradanhänger
nicht zur Fortbewegung einsetzen.
Ist das Fahrrad / der Fahrradanhänger nicht in Gebrauch und besteht für Sie
die Möglichkeit, bei Nichtgebrauch einen Abstellraum zum Unterstellen des
Fahrrades / Fahrradanhängers zu nutzen, dann sind Sie verpflichtet, dieser
Einstellmöglichkeit nachzukommen und das Fahrrad / den Fahrradanhänger
dort gegen Diebstahl zu sichern.
Für die mit dem Fahrrad / Fahrradanhänger lose verbundenen und regelmäßig
seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur,
wenn sie zusammen mit dem Fahrrad / Fahrradanhänger abhanden gekommen
sind.

3. Sie haben Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die
Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder / Fahrradanhänger
zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet
werden kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können Sie eine Entschädigung
nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen
können.
Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und uns einen
Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad / der Fahrradanhänger nicht
innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft
wurde.

4. Verletzen Sie eine der Obliegenheiten nach Nr. 2, so sind wir nach Maßgabe
der in Ziffer 20.2 VHB 2008 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung
berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Verletzen Sie eine der Obliegenheiten nach Nr. 3 Absatz 2, so sind wir nach
Maßgabe der in Ziffer 21.2 VHB 2008 beschriebenen Voraussetzungen ganz
oder teilweise leistungsfrei.

5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme
für den Hausrat begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart
werden.

6. Sie und wir können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende
des laufenden Versicherungsjahres durch Erklärung in Schriftform verlangen,
dass der Versicherungsschutz für Fahrräder / Fahrradanhänger mit Beginn
des nächsten Versicherungsjahres entfällt.
Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so können Sie den Vertrag innerhalb
eines Monats nach Zugang unserer Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres
kündigen.