Der Gesetzgeber hat deshalb neben der privaten Vorsorge auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) entscheidend gestärkt. Zum einen können Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben sparen, zum anderen besitzen die Mitarbeiter seit 2002 ein Recht auf Entgeltumwandlung, also auf die Nutzung von Teilen des Bruttogehalts zum Aufbau einer Betriebsrente.
Die gesetzliche Situation
Die Reform: Ein Jungbrunnen für die Altersvorsorge
Alle Arbeitnehmer haben nun ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Ob Sie sich als Arbeitgeber mit eigenen Beiträgen daran beteiligen, liegt ganz bei Ihnen. Darüber hinaus haben Sie die Freiheit, den Durchführungsweg und den Anbieter zu wählen.
Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen
Jeder profitiert
Die vielen attraktiven staatlichen Förderungen der betrieblichen Altersversorgung machen die Pflicht schnell zur Kür. Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen:
Neue Wege, neue Chancen
Der Weg ist das Ziel:
Die fünf Durchführungswege der bAV
Die Direktversicherung
Der einfachste und sicherste Weg der bAV und ideal zur Entgeltumwandlung. Sie vereinbaren als Arbeitgeber eine Rentenversicherung bei der HUK-COBURG für Ihren Arbeitnehmer.
Die Vorteile: Die Versicherung ist um Leistungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung erweiterbar, und die HUK-COBURG kümmert sich um alles weitere - von der Beratung des Mitarbeiters über die Verwaltung bis zur Auszahlung der Rente.
Die Pensionskasse
Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gewährt. Dieser Durchführungsweg eignet sich für mittelständische Unternehmen und für Großbetriebe.
Der Pensionsfonds
Wie bei der Direktversicherung und Pensionskasse erhält der Arbeitnehmer gegenüber dem Versorgungsträger einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung. Der Pensionsfonds bietet den Vorteil, dass die Anlagemöglichkeiten auf dem Kapitalmarkt freier wählbar sind und dadurch höhere Renditen erzielt werden können. Der Arbeitgeber muss hier Beiträge an den Pensionssicherungsverein entrichten.
Die Unterstützungskasse
Diese rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung wird von einem oder von mehreren Arbeitgebern getragen. Sie erbringt die Versorgungsleistung ohne dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf zu gewähren. Um finanzielle Risiken für das Unternehmen zu vermeiden, werden die Leistungen bei der HUK-COBURG rückgedeckt. Da die Einzahlungen in die Unterstützungskasse unbegrenzt steuerfrei sind, können höhere Beträge eingezahlt werden. Sie eignet sich daher vor allem für Mitarbeiter mit größeren Versorgungslücken. Für den Arbeitgeber fallen dabei Beiträge für den Pensionssicherungsverein an.
Die Direktzusage
Die Direktzusage ist eine Leistungszusage des Unternehmens an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber erbringt die Leistungen selbst und bildet dafür in der Bilanz Rückstellungen. Die Pensionsrückstellungen sind Betriebsausgaben und mindern die Steuerlast. Die Leistung wird optimal über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Auch hier entrichten Sie Beiträge an den Pensionssicherungsverein.
Service für Ihr Unternehmen
Die HUK-COBURG bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Durchführungswege an. Wir können daher Ihre Behörde oder Ihr Unternehmen zu den fünf Wegen neutral beraten.
Wir erstellen für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Konzept, das risikoarm und besonders kostengünstig ist, und setzen es für Sie um. Die HUK-COBURG übernimmt an Ihrer Stelle den anfallenden Verwaltungsaufwand so weit als möglich.
Unser Dienstleistungen für Sie
- Praxisnahe Analyse und Beratung
- Beratung und Information Ihrer Arbeitnehmer
- Betreuung nach Vertragsabschluss
- Unterstützung im Arbeits- und Steuerrecht
- Ausführung der versicherungsmathematischen Berechnungen
- Umsetzung oder Aktualisierung kompletter Versorgungswerke
- Auslagerung von Pensionsverpflichtungen