Donnerstag, 7. Februar 2008

HUK-COBURG: Darlehensprodukte

Wir bieten Ihnen Darlehen ohne Zinsänderungsrisiko mit für die Gesamtlaufzeit gleich bleibenden Monatsraten (»Konstantdarlehen«) sowie Produkte mit flexiblen Rückzahlungsmöglichkeiten an.
Zum Abgleich Ihrer individuellen Bedarfssituation und den spezifischen Merkmalen der Finanzierungsarten beraten Sie unsere Mitarbeiter gern. Sie stehen Ihnen auch für Fragen zum Ausfüllen des Antrags oder zum Zusammenstellen der Unterlagen zur Verfügung.

Darlehen mit flexiblen Rückzahlungsmöglichkeiten
Für die Zinsfestschreibung können Sie einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren wählen. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung ist – sofern erforderlich – eine neue Vereinbarung zu den dann gültigen Zinskonditionen möglich.
Für die Rückzahlung können Sie eine laufende Tilgung wählen oder ein endfälliges Darlehen bzw. eine Tilgungsaussetzung.

Annuitätendarlehen
Bei unserem Annuitätendarlehen werden durch den Darlehensnehmer für die jeweilige Zinsfestschreibungsfrist monatlich gleich bleibende Raten entrichtet. Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen für den laufenden Abrechnungszeitraum abgedeckt (Zinsanteil), der
verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Der Anfangstilgungssatz beträgt – je nach Wunsch des Darlehensnehmers – mindestens 1 % der Darlehenssumme p.a. und erhöht sich um die ersparten Zinsen.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 25.000 €.

Versicherungsdarlehen
Diese Darlehensform in Verbindung mit einer Kapital bildenden Lebensversicherung
der HUK-COBURG - Lebensversicherung AG weist den Vorteil auf, dass neben einer gleich bleibenden monatlichen Belastung während der Zinsfestschreibungsfrist das Todesfallrisiko
von Beginn an in der vereinbarten Höhe abgesichert ist. Parallel zum Darlehensvertrag schließen Sie eine Kapital bildende Lebensversicherung ab oder wir setzen Ihre bereits bestehende Lebensversicherung bei der HUK-COBURG - Lebensversicherung AG ein.
Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen wird aus der monatlich zu zahlenden Rate neben den fälligen Zinsen kein Anteil zur Tilgung des Darlehens, sondern stattdessen der Beitrag für die Kapital bildende Lebensversicherung gezahlt.
Bei dieser Konstellation erfolgt zunächst keine Darlehenstilgung, sodass die in Anspruch genommene Darlehenssumme während der gesamten Zeit in voller Höhe zu verzinsen ist.
Die Höhe der abzuschließenden Kapital bildenden Lebensversicherung beträgt 100 % der Darlehenssumme. Das Darlehen wird mit Ablauf der Lebensversicherung erfüllungshalber zurückgeführt.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 25.000 €.

Vorausdarlehen
Mit unserem Vorausdarlehen bieten wir Ihnen ein flexibles Finanzierungsprodukt zur Vorfinanzierung eines neu abzuschließenden Bausparvertrages im Tarif Finanzierungsbausparen der HUK-COBURG - Bausparkasse AG an. Die erforderliche Bausparsumme des Bausparvertrages beträgt mind. 80 % der Darlehenssumme.
Während der Laufzeit zahlen Sie die Zinsen und sparen gleichzeitig den Bausparvertrag mit einer individuell vereinbarten Rate (mind. 1 ‰ der Bausparsumme) an. Nach Ablauf der Zinsbindung wird das Vorausdarlehen je nach Besparung durch den zugeteilten Bausparvertrag ganz oder teilweise (in maximal drei Schritten) abgelöst.
Bei Ablösung in einzelnen Schritten bilden wir zum Ende der Zinsfestschreibung die maximal mögliche Teilbausparsumme und bieten Ihnen für den verbleibenden Darlehensrestbetrag eine Prolongation mit neuen Konditionen an.
Bei Zuteilung des Bausparvertrags erhöht sich hierbei jeweils die Zuteilungssumme um 25 % der Bausparsumme (Mehrzuteilung). Damit ist im letzten Finanzierungsabschnitt die vollständige Ablösung des Vorausdarlehen gewährleistet. Das aus dem zugeteilten Bausparvertrag resultierende Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise ohne Kosten für den Darlehensnehmer vorzeitig getilgt werden.
Die Mindestsumme eines Vorausdarlehen beträgt 10.000 €.

Zwischenkredit
Mit einem Zwischenkredit können Sie den Zeitraum bis zur Zuteilung Ihres bestehenden Bausparvertrags der HUK-COBURG - Bausparkasse AG überbrücken.
Der Bausparvertrag muss hierzu mit mindestens 50 % angespart sein. Während der Zwischenfinanzierungsdauer zahlen Sie nur Zinsen. Der Zinssatz für den Zwischenkredit ist bis zur Zuteilung des Bausparvertrags fest. Nach Zuteilung des Bausparvertrags wird der Zwischenkredit durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen vollständig abgelöst.

Konstantdarlehen
Unser Konstantdarlehen bieten wir in verschiedenen Modellvarianten mit Laufzeiten zwischen ca.14 und 31 Jahren an.
Der besondere Vorteil des Konstantdarlehens ist die gleich bleibende monatliche Belastung während der gesamten Darlehenslaufzeit.
Diese wird bei Vertragsabschluss fest vereinbart, sodass eine sichere Kalkulation bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens möglich ist.
Das Darlehen besteht aus zwei Phasen:
Phase 1 = Vorfinanzierungsphase (Vorfinanzierung eines Bausparvertrags)
Hier wird neben dem Darlehensvertrag ein Bausparvertrag im Tarif Finanzierungsbausparen der HUK-COBURG - Bausparkasse AG abgeschlossen. Die Bausparsumme entspricht hierbei 100 % des Darlehensbetrags.
In dieser Zeit zahlen Sie Zinsen auf die volle Darlehenssumme. Eine Tilgung findet nicht statt. Die konstante monatliche Rate wird in dieser Phase für die Darlehenszinsen sowie für den Sparbeitrag in den Bausparvertrag verwendet.
Phase 2 = Bauspardarlehensphase (aus dem zugeteilten Bausparvertrag)
Nach vertragsgemäßer Ablösung des Vorfinanzierungsdarlehens durch den zugeteilten Bausparvertrag wird die unveränderte Rate für Zinsen und Tilgung des Bauspardarlehens eingesetzt. Die Mindestsumme für Konstantdarlehen beträgt 10.000 €.

Bauspardarlehen
Unser Bausparvertrag ist ein Kombinationsprodukt.
Zunächst wird Eigenkapital mit feststehenden Guthabenzinsen gebildet und gleichzeitig eine Zinssicherung für ein später mögliches Wohnungsbaudarlehen zu günstigen Festkonditionen vorgenommen.
Das Produkt gliedert sich damit in zwei Phasen:
Phase 1 = Ansparphase
In der Ansparphase zahlen Sie den monatlichen Regelsparbeitrag oder einen individuell festgelegten Sparbeitrag auf Ihren Bausparvertrag ein.
Das Bausparguthaben wird mit dem im Bausparvertrag fest vereinbarten Guthabenzins verzinst.
Phase 2 = anschließende Darlehensphase
Nachdem der Bausparvertrag zugeteilt wurde, können Sie über Ihr angespartes Bausparguthaben und das Bauspardarlehen verfügen. Das Bauspardarlehen bedienen Sie nach dem Annuitätenprinzip (siehe Annuitätendarlehen). Den Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf das Bauspardarlehen besteht, können Sie mit Ihrem Sparverhalten selbst beeinflussen.

Im Wesentlichen müssen für die Zuteilung des Bausparvertrags folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Das Bausparguthaben beträgt mindestens 50 % der Bausparsumme.
• Die Bewertungszahl des Bausparvertrages beträgt mindestens153 Punkte.
Für jeden Bausparvertrag errechnen wir jährlich an den vier Bewertungsstichtagen eine Bewertungszahl. Sie bestimmt Zeitpunkt und Reihenfolge der Zuteilung und dient dabei der Gleichbehandlung aller Bausparer.
Das genaue Datum der Zuteilung hängt von der Höhe der Bewertungszahl und allen Finanzmitteln ab, die der Bausparkasse zur Verfügung stehen.
Hierbei werden sämtliche Spar- und Tilgungsleistungen sowie gutgeschriebene Zinsen wie auch Mittel aus der staatlichen Förderung berücksichtigt.
Bei Inanspruchnahme der Mehrzuteilung (siehe Vorausdarlehen) kann der Bauspardarlehensanspruch um 25 % der Bausparsumme erhöht werden.
Im Gegenzug erhöht sich die Monatsrate für die Darlehensrückzahlung.
Ihr Bauspardarlehen können Sie für alle wohnwirtschaftlichen Maßnahmen verwenden.
Diese sind zum Beispiel:
• Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung,
• Anbau, Umbau oder Erweiterung,
• Modernisierungsmaßnahmen,
• Ablösung von Hypotheken und Grundschulden,
• Finanzierung von Bauland und Erschließungskosten mit anschließender Bebauung.

Voraussetzungen für die Darlehensvergabe
Durch die Aufnahme eines wohnwirtschaftlichen Darlehens verpflichten Sie sich zu langfristigen Zins- und Tilgungsleistungen.
Daher ist eine Prüfung, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auf Dauer ausreichend ist, von besonderer Wichtigkeit.
Insbesondere die langfristige Verfügbarkeit aller Einnahmequellen und die Möglichkeit, dass durch unerwartete Ausgaben der finanzielle Spielraum enger wird, sollte hierbei mit berücksichtigt werden.
Eine individuelle Beratung durch unsere erfahrenen Fachleute ist daher sehr zu empfehlen. Als Darlehensgeber haben wir sorgfältig die Risiken einer Finanzierung zu prüfen. Unsere Prüfungstätigkeit ist für Sie kostenlos.
In die Kreditentscheidung fließen beispielsweise ein:
Der Wert der zu beleihenden Immobilie,
Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Darlehensnehmers unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten,
eingeholte Informationen (z. B. SCHUFA-Auskunft),
Informationen, die durch den Darlehensnehmer zu erbringen sind, wie z. B. Angaben zum Verwendungszweck des Darlehens.