- 9% Arbeitnehmer-Sparzulage auf max. 470 Euro Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
- 8,8% Wohnungsbau-Prämie auf eigene Sparbeiträge bis 512 Euro pro Person
Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen. Für Verheiratete verdoppeln sich folgende Einkommensgrenzen:
- Arbeitnehmer-Sparzulage: 17.900 Euro
- Wohnungsbau-Prämie: 25.600 Euro