Freitag, 15. Februar 2008

Die staatliche Bausparförderung

Je nach Einkommen fördert der Staat Ihre Vermögensbildung mit:

  • 9% Arbeitnehmer-Sparzulage auf max. 470 Euro Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber

  • 8,8% Wohnungsbau-Prämie auf eigene Sparbeiträge bis 512 Euro pro Person


Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen. Für Verheiratete verdoppeln sich folgende Einkommensgrenzen:

  • Arbeitnehmer-Sparzulage: 17.900 Euro

  • Wohnungsbau-Prämie: 25.600 Euro
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