Dienstag, 23. Dezember 2008

Beihilfeablöse-Versicherung; Info Beihilfeberechtigte

Informationen für Beihilfeberechtigte

Hat Ihr Arbeitgeber eine Beihilfeablöse-Versicherung der HUK-COBURG abgeschlossen, dann schicken Sie bitte Ihre Belege zusammen mit dem ausgefüllten Beihilfeantrag direkt an uns.

Änderungen (Familienstand, Krankenversicherungs-Schutz, Beginn und Ende der Ausbildung, Wehr- und Zivildienst...) teilen Sie bitte Ihrer Personalstelle mit. Diese informiert uns, und wir bestätigen Ihnen die Änderung schriftlich.

Privatpatient: Beihilfe ergänzen
Krankheitskosten, die Ihre Beihilfe nicht abdeckt (Restkosten), können Sie bei der HUK-COBURG günstig privat absichern. Sie sind dann Privatpatient:

Auf Wunsch bearbeiten wir Ihre Beihilfe und Ihre private Krankenversicherung - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - gemeinsam. Haben Sie die Restkosten anderweitig versichert, reichen wir die Belege kostenlos weiter.