Dienstag, 23. Dezember 2008

Direktversicherung; Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Informationen für Geschäftsführer
Führungskräfte in der privaten Wirtschaft und Gesellschafter-Geschäftsführer haben höhere Versorgungsglücken oder sind gesetzlich gar nicht abgesichert.

Die HUK-COBURG bietet Ihnen gesonderte Versorgungsmodelle, die Ihre Rentenlücke schließen. Sie genießen auf diese Weise ebenfalls die steuerlichen und sozialabgaberechtlichen Vorteile der betrieblichen Altersversorgung.

Beraten Sie sich für Ihre persönliche Vorsorge bitte mit einem unserer Spezialisten:
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Vorsorge-Beispiel für Gesellschafter-Geschäftsführer
Sie können sich als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgung über Ihr Unternehmen aufbauen. Die HUK-COBURG bietet Ihnen zum Beispiel:
  • Die Direktversicherung
  • Die rückgedeckte Unterstützungskasse (bilanzneutral)

Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, welche Ihre GmbH zu Ihren Gunsten abschließt. Bezugsberechtigt sind Sie bzw. die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Die Rente wird zum Vertragsende oder im Todesfall fällig. Ihr Anspruch darauf ist in jedem Fall unwiderruflich.

Sie können in Ihre Direktversicherung auch den Schutz bei Berufsunfähigkeit preiswert einschließen.

Die Beiträge sind Betriebsausgaben des Unternehmens. Sie mindern den Gewinn und sparen Körperschafts- und Gewerbesteuer: Der tatsächliche Aufwand für Ihre Versorgung sinkt um mehr als die Hälfte. Die Beiträge sind darüber hinaus bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) plus 1.800 Euro steuerfrei. Zusätzlich sind Ihre Beiträge auch sozialversicherungsfrei.

Die rückgedeckte Unterstützungskasse ergänzt Ihre Direktversicherung. Denn die Direktversicherung allein reicht selten aus, Ihre Versorgungslücke zu schließen.

Wie viel Beitrag Sie in die rückgedeckte Unterstützungskasse investieren, steht Ihnen grundsätzlich frei. Ihre maximal mögliche Investition in die Unterstützungskasse hängt jedoch auch von der Vertragsgestaltung ab. Ferner muss die Beitragshöhe Ihrer Stellung im Unternehmen und Ihrer Vergütung angemessen sein.

Sie können eine Alters-, Invaliden- oder auch Hinterbliebenenrente vereinbaren. Der Schutz bei Berufsunfähigkeit ist ebenfalls möglich. Die Unterstützungskasse übernimmt für Ihr Unternehmen die Versorgungsleistungen und rückversichert sich bei der HUK-COBURG.