Die Reform: Ein Jungbrunnen für die Altersvorsorge
Alle Arbeitnehmer haben nun ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Ob Sie sich als Arbeitgeber mit eigenen Beiträgen daran beteiligen, liegt ganz bei Ihnen. Darüber hinaus haben Sie die Freiheit, den Durchführungsweg und den Anbieter zu wählen.
Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen
- Recht aller Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung
- Steuer- und sozialversicherungsfreier Höchstbetrag bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze auch für die Direktversicherung
- Zusätzlich sind 1.800 Euro steuerfrei, soweit nicht die Pauschalversteuerung genutzt wird
- Leistungen grundsätzlich als lebenslange Rente
- Auszahlung fließt nachgelagert in das zu versteuernde Einkommen
- Pensionsfonds kann als renditeorientierte Variante der bAV genutzt werden
- Auszahlungen an versorgungsberechtigte Hinterbliebene möglich
Die vielen attraktiven staatlichen Förderungen der betrieblichen Altersversorgung machen die Pflicht schnell zur Kür. Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen:
- Lohnnebenkosten senken
- Mitarbeiter motivieren
- Ersparnis für Arbeitnehmer