Dienstag, 23. Dezember 2008

Direktversicherung; Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die gesetzliche Situation

Die Reform: Ein Jungbrunnen für die Altersvorsorge
Alle Arbeitnehmer haben nun ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Ob Sie sich als Arbeitgeber mit eigenen Beiträgen daran beteiligen, liegt ganz bei Ihnen. Darüber hinaus haben Sie die Freiheit, den Durchführungsweg und den Anbieter zu wählen.



Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen
  • Recht aller Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung
  • Steuer- und sozialversicherungsfreier Höchstbetrag bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze auch für die Direktversicherung
  • Zusätzlich sind 1.800 Euro steuerfrei, soweit nicht die Pauschalversteuerung genutzt wird
  • Leistungen grundsätzlich als lebenslange Rente
  • Auszahlung fließt nachgelagert in das zu versteuernde Einkommen
  • Pensionsfonds kann als renditeorientierte Variante der bAV genutzt werden
  • Auszahlungen an versorgungsberechtigte Hinterbliebene möglich

Jeder profitiert
Die vielen attraktiven staatlichen Förderungen der betrieblichen Altersversorgung machen die Pflicht schnell zur Kür. Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen:
  • Lohnnebenkosten senken
  • Die Beiträge zur bAV sind bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei (2.544 Euro für 2008).


  • Mitarbeiter motivieren
  • Mit der Einführung der bAV beweisen Sie Weitblick und Engagement für Ihre Mitarbeiter und motivieren sie zu mehr Einsatzbereitschaft.

  • Ersparnis für Arbeitnehmer
  • Ihre Mitarbeiter zahlen beitragsanteilig weniger Lohnsteuer und auch weniger Sozialversicherung.