Samstag, 1. November 2008

HUK - Ausland-Schadenschutz-Versicherung

Reisen ohne Sorgen
Jährlich fahren viele Millionen Deutsche mit ihrem Fahrzeug in das europäische Ausland, um dort ihren Urlaub zu verbringen. Leider wird die Urlaubsfreude getrübt, wenn man im Ausland in einen Unfall verwickelt wird.

Die möglichen Komplikationen während einer Urlaubsreise im Zusammenhang mit der Schadenregulierung ist groß.

Angefangen bei Problemen mit der polizeilichen Unfallaufnahme und der Sicherung von Beweisen, über Verständigungsschwierigkeiten bis hin zu einem langwierigen Papierkrieg mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Nach Abschluss dieses zeitraubenden Verfahrens drohen unter Umständen erheblich geringere Entschädigungsleistungen oder gar die Ablehnung der eigenen Schadenersatzansprüche.

Der ausländische Versicherer reguliert den Schaden nach dem nationalen Recht des Unfallorts. Seine Leistungen bleiben möglicherweise hinter den hohen Standards des deutschen Rechts zurück.
So ist es nicht selbstverständlich, dass Schadenpositionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigen- und Anwaltskosten oder Wertminderung entschädigt werden. Nicht zu vergessen sind die teilweise weit unter dem deutschen Niveau liegenden Versicherungssummen.

Der geschädigte deutsche Autofahrer könnte also auf einem Großteil seines Schadens sitzen bleiben. Genau hier setzt die HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) an.


Für welche Fahrzeugarten kann die HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung abgeschlossen werden?
Pkw, Krafträder und Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht.

Versichert sind der Versicherungsnehmer, alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug.

Versicherungsschutz besteht in den ersten 12 Wochen einer Reise.

Wird der Versicherungsnehmer auf einer Reise mit seinem versicherten Fahrzeug im Ausland teil- oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt, übernimmt die HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) die Rolle des ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherers.

Der Versicherungsnehmer kann damit seinen Schaden bei der HUK-COBURG geltend machen. Der Haftungsgrund wird weiterhin nach ausländischem Recht beurteilt. Die Schadenregulierung erfolgt aber so, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.

Wir regulieren für den ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherer und nehmen diesen in Regress, um unsere Leistungen wieder zu erhalten.
Wir nehmen unseren Kunden alle schon erwähnten Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Schadenregulierung ab.

Darüber hinaus sind wir bei der Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) auch mit folgenden Zusatzleistungen nach einem Unfallereignis behilflich:

Vermittlung ambulanter Behandlung
Wir informieren, auf Anfrage, über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung im Ausland und benennen hierzu einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.

Benachrichtigungsservice
Wir benachrichtigen, auf Wunsch, nahe stehende Personen und übernehmen die dadurch entstehenden Übermittlungskosten.

Hilfe bei Sprachproblemen
Wir sind über unseren 24-Stunden-Notrufservice bei den Gesprächen oder bei der Vermittlung eines Dolmetschers vor Ort behilflich, wenn eine versicherte Person eine Übersetzungshilfe benötigt.

Wir ersetzen Ihnen z. B.:

  • Sachschäden an Ihrem Pkw, Motorrad bzw. Camping-Fahrzeug
  • Sachschäden an Kleidung und Ladung
  • Kosten für die ärztliche Versorgung
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Abschlepp- bzw. Bergungskosten
  • Die Wertminderung Ihres Kfz

Vorteile auf einen Blick

  • Als Versicherungsnehmer müssen Sie sich mit Ihren Schadenersatzansprüchen nicht an den ausländischen Versicherer wenden.
    Sie können sich direkt an die HUK-COBURG wenden.
  • Die Regulierung erfolgt in deutscher Sprache. Sie müssen nicht in einer fremden Sprache korrespondieren.
  • Wenn das ausländische Schadenersatzrecht geringere Schadenersatzleistungen vorsieht als das Deutsche, erhalten Sie den höheren Schadenersatz nach deutschem Recht.
  • Wir übernehmen Schadenpositionen, die nach ausländischem Schadenersatzrecht nicht ersetzt werden.
  • Die Regulierung erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen des Kraftfahrthaftpflicht-Vertrags.

Für die HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Bei Inanspruchnahme der ASSV im Schadenfall erfolgt keine Rückstufung des Kraftfahrt-Haftpflicht-Vertrags.

Bei alleinigem Verschulden des Unfalls, reiner Kraftfahrthaftpflichtschaden, besteht kein Versicherungsschutz in der ASSV. Werden hier Ansprüche bei uns geltend gemacht, regulieren wir und stufen den Vertrag zurück.



Der Ausland-Schadenschutz gilt in den meisten Ländern Europas:
Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.



Es ist ratsam, neben der HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) noch die Schutzbriefleistungen abzuschließen, um im Schadenfall bestens abgesichert zu sein.



Der Beitrag beträgt für Pkw, Krafträder und Campingfahrzeuge, 21,50 EUR/Jahr.