Samstag, 1. November 2008

Kfz-Schutzbrief der HUK-COBURG

Pannen-/Unfallhilfe für Pkw, Campingfahrzeug (Reisemobil) und Motorrad



HUK-Coburg: Kfz-Schutzbrief; Leistungen

Generell werden im Rahmen des Auto-Schutzbriefes fahrzeugbezogene von personenbezogenen Leistungsarten unterschieden. Bei Fahrten oder Reisen mit dem versicherten Fahrzeug einschließlich mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger besteht für fahrzeug- und personenbezogene Leistungsarten Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer, den berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen.

Bitte beachten Sie:
Versicherungsschutz für die Schutzbriefleistungen besteht in den ersten sechs Wochen einer Reise.

Fahrzeugbezogene Leistungsarten

Für die nachfolgenden fahrzeugbezogenen Leistungsarten besteht Versicherungsschutz nur für Fahrten und Reisen mit dem im Versicherungsschein genannten Fahrzeug. Sobald ein anderes Fahrzeug genutzt wird, wie zum Beispiel der Pkw des Ehepartners, für den kein Schutzbrief vereinbart wurde, besteht kein Versicherungsschutz.


Pannen- und Unfallhilfe
Wir organisieren die Unfall-/Pannenhilfe zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs direkt an der Schadenstelle (auf der Straße).
Die entstehenden Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 110,00 EUR, inklusive der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile (z. B. Keilriemen, Zündkerzen, Kühlwasser, Öl etc.).

Abschleppen
Wir organisieren das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und Ladung.
Die entstehenden Kosten werden bis zu 160,00 EUR übernommen. Eventuelle Pannenhilfskosten werden angerechnet.

Bergung
Wir organisieren die Bergung und tragen die entstehenden Kosten in voller Höhe, wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist.

Fahrzeugverzollung/ -verschrottung im Ausland
Wir helfen bei der Verzollung und tragen die Verfahrensgebühren. Der Zollbetrag und sonstige Steuern werden nicht ersetzt.
Kann durch die Verschrottung eine Verzollung vermieden werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten.

Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall
Entstehen dem Versicherungsnehmer nach einem Fahrzeugausfall Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis, erstatten wir diese nachgewiesenen Kosten bis zu 30,00 EUR.

Schlüsselhilfe
Sollte der Versicherungsnehmer seine Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug nicht fortsetzen oder antreten können, weil ihm sein Fahrzeugschlüssel gestohlen wurde, er ihn verloren hat oder weil dieser unbrauchbar ist, vermitteln wir die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und zahlen die anfallenden Versandkosten für den Ersatzschlüssel bis zu 110,00 EUR.
Die eigentlichen Kosten für die Anfertigung des Ersatzschlüssels zahlen wir nicht.

Die weiteren nachfolgenden Leistungen werden nur ersetzt, wenn der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt liegt = Domizilklausel.

Fahrzeugunterstellung
Muss das Fahrzeug bis zur Reparatur, Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung gebührenpflichtig untergestellt werden, tragen wir für die Dauer von 2 Wochen die Kosten.

Übernachtung nach Fahrzeugausfall oder Diebstahl
Wir übernehmen bis zu 3 Übernachtungen für alle berechtigten Insassen zu 65,00 EUR pro Person und Nacht.
Werden allerdings zusätzlich noch Fahrt- oder Mietwagenkosten in Anspruch genommen, zahlen wir, außer bei Diebstahl oder Totalschaden, nur eine Übernachtung.

Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall oder Diebstahl (öffentliche Verkehrsmittel und Mietwagen)
Hier besteht die Wahlmöglichkeit zwischen folgenden Leistungen:

  • Der Versicherungsnehmer und die berechtigten Insassen fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter zum Zielort und nach erfolgter Reparatur zurück zum Schadenort.
  • Alle Insassen fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück nach Hause. Nach erfolgter Reparatur holt der Versicherungsnehmer oder eine von ihm beauftragte Person das reparierte Fahrzeug ab.
  • Bei Diebstahl bzw. Totalschaden fahren alle Insassen weiter zum Zielort und zurück nach Hause.

Bei einer Entfernung über 500 KM übernehmen wir die Bahnfahrt 1. Klasse, über 1000 KM Schlafwagen oder Flug.
Anstelle der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen wir die Kosten für einen Mietwagen.
Für einen Mietwagen übernehmen wir für die Dauer der Reparatur die Kosten für max. 7 Tage und 60,00 EUR pro Tag. Bei einer Mietdauer von höchstens drei Tagen erhöht sich der Tagessatz auf 80,00 EUR.
Bei Heimreisen aus dem Ausland werden bis zu 550,00 EUR, unabhängig von der Mietdauer, übernommen.

Ersatzteilversand ins Ausland
Wir besorgen das notwendige Ersatzteil und organisieren den Transport zur ausländischen Werkstatt.
Die Kosten des Transportes werden durch uns übernommen, allerdings nicht die Kosten des eigentlichen Ersatzteils.

Die Rücktransportkosten von ausgetauschten Achsen, Motoren oder Getrieben tragen wir auch.

Fahrzeugrücktransport
Sofern kein Totalschaden vorliegt, organisieren wir bei einem Schaden im Inland den Transport des Fahrzeugs zusammen mit den Insassen zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder zum Zielort, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.
Bei einem Schaden im Ausland sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder zum Zielort, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.

Ersatzfahrer
Wir sorgen für die Abholung des Fahrzeugs zum ständigen Wohnsitz und übernehmen hierfür die Kosten.
Wird die Abholung vom Versicherungsnehmer selbst organisiert, erstatten wir für Fahrt, Unterbringung und Verpflegung des Ersatzfahrers bis zu 0,60 € pro Kilometer einfacher Entfernung.
Des weiteren übernehmen wir bis zu drei Übernachtungen bis zu 65,00 EUR pro Nacht bis zur Abholung, sofern diese durch den Fahrerausfall bedingt sind.

Versorgung eines Haustiers
Kann auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug der mitgeführte Hund oder die Katze nicht mehr versorgt werden und stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des Tieres.
Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier).
Weiter organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers am Wohnort, sofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.


Personenbezogene Leistungsarten

Die nachfolgenden personenbezogenen Leistungsarten können sowohl auf Reisen mit dem versicherten Fahrzeug, wie auch auf Reisen ohne das versicherte Fahrzeug in Anspruch genommen werden.

Erfolgt eine Reise ohne das versicherte Fahrzeug, zum Beispiel mit der Bahn oder dem Flugzeug, können die personenbezogenen Leistungen nur der Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner/der in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Lebenspartner sowie deren minderjährige Kinder in Anspruch nehmen.

Krankenrücktransport
Wir klären mit dem vor Ort behandelnden Arzt alles Notwendige ab und organisieren den Rücktransport an den ständigen Wohnsitz.
Die Kosten werden dann übernommen, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstandenen, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch für höchstens drei Nächte bis zu je 65,00 EUR pro Nacht und Person.

Kinderrückholung
Wir sorgen für die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zum ständigen Wohnsitz und übernehmen die dadurch entstehenden Kosten.
Die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von der Entfernung zwischen dem Schadenort und dem ständigen Wohnsitz (siehe hierzu Fahrtkosten).
Leistungspflicht besteht nur, wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt, welches von keiner weiteren Person betreut werden kann.

Krankenbesuch
Wir erbringen Leistungen bis insgesamt 550,00 EUR für Krankenbesuche, wenn sich eine versicherte Person auf einer Reise länger als zwei Wochen stationär in einem Krankenhaus aufhalten muss.
Weiterhin ist festgelegt, welche Personen den Erkrankten besuchen können. Dies sind neben dem Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner bzw. der in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Lebenspartner des Erkrankten auch die Eltern oder Kinder des Erkrankten.

Hilfe im Todesfall
Nach Abstimmung mit den Angehörigen sorgen wir für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland.
Die anfallenden Kosten werden von uns übernommen.


Was kostet das?

6 €/Jahr, für Pkw, Campingfahrzeug (Reisemobil) und Motorrad.