Freitag, 7. November 2008

Riester-Rente: Informationen zum Anbieterwechsel


Finanztest bescheinigt der HUK-COBURG bei der Riester-Rente einen Platz unter den Top 10.

Vor allem in der Rentenhöhe konnte die HUK im Vergleich zu den Mitbewerbern punkten. Daher lohnt sich in vielen Fällen ein Wechsel zur HUK-COBURG.


Informationen zum Anbieterwechsel

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass der Riester-Anbieter jederzeit gewechselt werden kann. Dazu kann der bisherige Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden.
Wird dann ein neuer Vertrag abgeschlossen, fließen die Beiträge und Zulagen in den neuen Vertrag.

Wird der bisherige Vertrag nur beitragsfrei gestellt (und nicht gekündigt), fallen die laufenden Vertrags-/Depotkosten doppelt an.
Daher ist es meist kostengünstiger, wenn der alte Riester-Vertrag gekündigt und gleichzeitig das Kapital auf das neu zu eröffnende Riester-Produkt übertragen wird. Die Riester-Förderung muss nicht zurück gezahlt werden.

Hinweis: Wird kein Übertrag des Kapitals vorgenommen und der Riester-Vertrag einfach nur gekündigt, um sich das Kapital auszahlen zu lassen, muss die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt und die Erträge in diesem Moment versteuert werden.


Was kostet ein Anbieterwechsel?

Bei einem Anbieterwechsel können Kosten beim bisherigen Anbieter entstehen. Genauere Informationen zu den Anbieterwechsel-Kosten beim bisherigen Anbieter (üblich sind oftmals Kosten in Höhe von ca. 100 € oder mehr) kann in den den Produktbedingungen des bisherigen Anbieters nachgelesen werden.

Der Kunde erhält außerdem die einbezahlten hohen Abschlussprovisionen aus der alten Versicherung nicht mehr zurück.

Als neuer Anbieter überträgt die HUK-COBURG das bisherige Guthaben auf den neuen Vertrag kostenfrei.

Trotz eventueller Kosten für den Kunden, lohnt sich in den meisten Fällen ein Wechsel zur HUK-COBURG.


Wie startet man den Riester-Rente Anbieterwechsel?

  • Sie kündigen Ihren bisherigen Riester-Vertrag. Ein Kündigungsschreiben finden Sie hier.
  • Sie stellen zeitgleich bei uns einen neuen Antrag zur Riester-Rente mit dem Hinweis zum Anbieterwechsel und ergänzt die Vertragsnummer und Adresse seines bisherigen Anbieters.
  • Alles Weitere zur Überführung des Guthabens veranlassen wir.


Wie funktioniert die Riester-Rente?

  • Förderberechtigt sind alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen sowie Beamte, Soldaten und Richter
  • Bis zum Rentenbeginn wird mit hoher staatlicher Förderung eine zusätzliche Rente angespart
    (Beispiel Single, Beispiel Familie)
  • Einstieg durch die hohe staatliche Förderquote auch im Alter attraktiv

Welche wichtigen Leistungen umfasst die Riester-Rente?

  • Lebenslange und steigende Rentenzahlung
  • Bei Rentenbeginn können bis zu 30% als Kapitalleistung ausgezahlt werden
  • Rentenbeginn kann vorverlegt oder nach hinten geschoben werden
  • Der Riester-Vertrag ist "HARTZ IV-sicher" – der Staat hat keinen Zugriff auf das angesparte Vermögen

Förderbeträge
Gehören Sie dem förderfähigen Personenkreis gem. §§ 10a, 79 EStG an, wird ab dem 01.01.2002 jährlich – in Abhängigkeit von den individuell gezahlten Altersvorsorgebeiträgen und sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind – auf Antrag von der Finanzverwaltung eine Zulage auf Ihren Altersvorsorgevertrag geleistet.

Diese Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und ggf. aus einer Kinderzulage zusammen und ist wie folgt über die Jahre gestaffelt:


Grundzulage in €

Kinderzulage je Kind in €

2002/2003

38

46

2004/2005

76

92

2006/2007

114

138

Ab 2008

154

185


Für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 €.
Die volle Grund- und Kinderzulage wird gewährt, wenn im jeweiligen Kalenderjahr der nachfolgend genannte Mindesteigenbetrag gezahlt worden ist:
– 2002/2003 1 % (höchstens 525 €)
– 2004/2005 2 % (höchstens 1.050 €)
– 2006/2007 3 % (höchstens 1.575 €)
– ab 2008 4 % (höchstens 2.100 €)
des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen abzüglich der o. g. Zulagen.

Der Mindesteigenbeitrag muss einen sog. Sockelbetrag erreichen, der wie folgt gestaffelt ist:


2002 bis 2004

ab 2005

Zulagenberechtigter ohne Kind

45 €

60 €

Zulagenberechtigter mit 1 Kind

38 €

60 €

Zulagenberechtigter mit 2 oder mehr Kindern

30 €

60 €

Wird der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, wird die Zulage im entsprechenden Verhältnis gekürzt, also nur anteilig gewährt.


Versicherungsbedingungen, Riester-Rente

TIPP: Keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss.


Beitrag berechnen / Onlineantrag