Ab 01.01.2009 gilt eine „Pflicht zur Krankenversicherung“ für Alle.
Der geforderte Mindestversicherungsschutz umfasst:
eine ambulante und stationäre Absicherung im Krankheitsfall und maximal 5.000 € Selbstbehalt pro Jahr.
Alle bisher Unversicherten haben die Pflicht zur Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV), je nachdem wo sie zuletzt versichert waren.